Wissenschaftliche Aufarbeitung

15.07.2012 - 28.02.2016 (Extra-Update, 30.09., 10-28.10., 20-23.12.2016, 26.01., 20.02., 03.03., 16.03., 02.04., 24.06., 28.09.2017, 21.11.2018)

Vorbemerkung:

Die Wissenschaft hat meiner Meinung nach schon allein mit den folgenden
aktuellen Studien einen wahrhaft bahnbrechenden Beitrag gestaltet.
Nun liegt es an den Menschen unseres Landes selbst, ihre persönlichen
Erfahrungen damit zu konfrontieren.

Das ist und wird hart zu verkraften sein - sieht man von dem derzeitigen Wahnsinn
ab, was nachgerade nicht mehr verdrängbar ist.
Niemand soll faseln, er/sie hätte bzw. hat auch jetzt, hier und heute, von nichts gewusst!,
was sich z. B. im Pflegebereich, Sozialbereich, Arbeitsmarktverwaltung und
Niedrigstlohnbereich etc. ereignet. (Siehe z. B.: http://www.soned.at/ )

Wissenschaftliche Aufarbeitung in Österreich und Deutschland:
Wiener Heimstudie (Abschlussbericht 28.09.2017 http://heimstudie.univie.ac.at/publikationen0/
http://heimstudie.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_heimstudie/Bericht_Wiener_Heimkinderstudie.pdf )
Forschungen zur Kinderbeobachtungsstation Nowak-Vogl (Ergebnisse 2017) 
http://ruzsicska.blogspot.co.at/#Istanbul-Protokoll-Tagung-2016
http://ruzsicska.blogspot.co.at/#Heimkinder_damals_u_heute2016
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#Reflexionen
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/kommissionsakrobatik.html#KAV
Wie werden wir mit unserer Mithilfe von den Eliten manipuliert?
Psychologie, Folter und Manipulation bzw.: http://ruzsicska.blogspot.co.at/#Meinungsmanagement
Siehe auch einige rechtliche Aspekte, welche ich laufend ergänze:
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#Rechtliches
Siehe speziell zum Thema Züchtigungsrecht:
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#08.12.2015
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#18.09.2014
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#Jugendschutzgesetz1971
Zur grundsätzlichen Problematik von Gutachten im psychotraumatologischen Umfeld: http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#Begutachtung
Kleine Sammlung diverser Gutachterrichtlinien: http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#Gutachterrichtlinien

So wird mit uns Betroffenen seitens des Staatsapparates auch heute noch verfahren:
Entschädigung — Wiedergutmachung oder erneute Traumatisierung?
Elisabeth Brainin, November 1998
http://www.univie.ac.at/jugend-ns/html/brainin01.htm
bzw: http://ruzsicska.lima-city.de/Entschaedigung_Wiedergutmachung_oder_erneute_Traumatisierung_1998.pdf
(Herzlichen Dank an Robert Melzer für diesen wahrhaft aussagekräftigen Hinweis!)
Des Weiteren siehe folgenden Klartext von RA Dr. Christian Sailer:
Bundessozialamt boykottiert Verbrechensopfergesetz

http://victimsmission.com/wp-content/uploads/2013/12/Pressemitteilung-BuSozA-boykottiert-VOG-18.12.2013.pdf

bzw.: http://ruzsicska.lima-city.de/Pressemitteilung-BuSozA-boykottiert-VOG-18.12.2013.pdf

Online-Katalog der Uni-Wien:
http://opac.univie.ac.at/
https://aleph.univie.ac.at/
http://juridicum.univie.ac.at/
http://bibliothek.univie.ac.at/fb-rewi/oeffnungszeiten.html


Österreichische Nationalbibliothek - Suchtipps - Zeitungen und Zeitschriften:
http://www.onb.ac.at/kataloge/suchtipps_zeitungen_zeitschriften.htm
Österreichische Nationalbibliothek - Informationsliste zu ausgewählten in- und ausländischen Zeitungen: http://search.obvsg.at/primo_library/libweb/static_htmls/ONB/zeitung.htm
Österreichische Nationalbibliothek - Suchtipps - Historische Zeitungen und Zeitschriften:
http://anno.onb.ac.at/

Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus
https://www.findbuch.at/

Gemeinde Wien - Sitzungsprotokolle:
https://www.wien.gv.at/mdb/

Parlamentarische Anfragen (Allgemein):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/JMAB/
_______________________________________________________________________
Dissertationen, Diplomarbeiten, Publikationen, Zeitschriften und Zeitungsartikel:
Quellen (wenn nicht ausdrücklich anders angegeben):
Österreichische Nationalbibliothek, Österreichisches Staatsarchiv, Universitätsbibliothek Wien

!!!Herzlichen Dank an die unbekannten InformantInnen!!!

- 25.01.2015
Rennert, David (2013)
Kein großes Unterfangen? Die mangelhafte justizielle Aufarbeitung und das faktische Ende der Ahndung von NS-Verbrechen durch österreichische Geschworenengerichte am Beispiel des Wiener Gaswagenfahrers Josef Wendl.
Masterarbeit, Universität Wien. Fakultät für Sozialwissenschaften
BetreuerIn: Manoschek, Walter

http://othes.univie.ac.at/31031/
http://othes.univie.ac.at/31031/1/2013-12-15_0709651.pdf
Abstract: Die Arbeit untersucht, wie es zur faktischen Einstellung der justiziellen Ahndung von NS-Verbrechen durch österreichische Behörden ab Mitte der 1970er Jahre kommen konnte.

- 27.12.2014
Zeitschriftenartikel bez. Herrschaft, Psychiatrie, Menschenrechte
... Anmerkungen werden laufend ergänzt ...

Extrablatt Nr. 2, Februar 1978 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Extrablatt_2_1978.pdf
Christian Broda: Der lange Marsch zum Seelenfrieden, Seite 6, Seite 34
Lehrer: Maulhalten und weiterdienen, Seite 13
Verwaltungsstrafen: Verfassung in schlechter Verfassung (Peter Pilz, Kurt Langbein), Seite 32
Frauen: Mein Mann ist Terrorist (Gewalt in der Ehe), Seite 35
Bilderberger: Die Drahtzieher, Seite 37
Mafia - US-Geheimdienst: Die kriminelle Allianz, Seite 41


Extrablatt Nr. 3, März 1978 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Extrablatt_3_1978.pdf
Geisteskrankenkartei: Erfaßt und nicht mehr losgelassen, Seite 28
Menschenrechte: Entwicklungsland Österreich, Seite 35 (Siehe EXTRABLATT 3/1977)
Kardinalslektüre: Segen nach rechts, Seite 38
Steinhof von innen: Die räudigen Brüder, Seite 56
Russel-Tribunal: Angeklagt - die BRD, Seite 44


Extrablatt Nr. 3, November 1977 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Extrablatt_3_1977.pdf
Entmündigung: Ein Rest von Untertanenstaat, Seite 8
Einkommensverteilung: Die Legende von den armen Reichen, Seite 38
Pleiten: Fabris unheimlich teurer Abgang (Wie der trend-Verlag zu einem neuen Blatt kam), Seite 41


NEUES FORUM, heft 284/285, august/september 1977 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Neues_Forum_284_285_Aug-Sept_1977.pdf
Macht das Tor auf! Die Vergesellschaftung der psychiatrischen Anstalt am Beispiel Triest (Franco Basaglia), Seite 39
Irrenpflege. Wie die Homosexualität geheilt wird (Hans T.), Seite 45
In der Scheiße. Erzählungen aus dem Steinhof (Eva P.), Seite 50
Wir müssen uns schämen über unseren Sozialismus. Brief aus Mauer (N.N.), Seite 52
Die Selbstmordschaukel. Arroganz und Ohnmacht der Gefängnispsychiatrie (Detlev Spalt), Seite 53
Wie ich asozialisiert wurde. Brief aus Stein (Peter Goritschnig), Seite 57
Reformentzug. Die Free Clinic Heidelberg wird zugesperrt (Helmut Ortner), Seite 58
Keine Milde! Ein Sexualprozeß in Wiener Neustadt (Josef Dvorak), Seite 60


profil 44, 1977 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/profil_44_1977.pdf
Entmündigung: Nicht "angepaßt" (Gerhard Mayer), Seite 52

profil 42, 1977 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/profil_42_1077.pdf
Kirche und SPÖ: "Latenter Konfliktstoff" (Dr. Christian Bohatsch), Seite 19
Zitat - Anfang -
Der Machtwechsel in Österreich im Jahre 1970 sei von der Kirche "gelassen"
hingenommen worden. Doch nach "freundlichen Gesten der Regierung Kreisky"
(höhere Personalkostenübernahme bei katholischen Schulen) habe 1971 die
Auseinandersetzung über die Strafbarkeit der Abtreibung zu einem "tiefgreifenden
Konflikt" geführt.
...
Die Kirche kennt auch in den Beziehungen zur ÖVP "gewisse Spannungen und
Enttäuschungserlebnisse", meint aber, daß sie jene politische Kraft,
"wo Christen bislang überwiegend ihre politische Heimat fanden", nicht
in Stich lassen kann. Zugleich stört es die Romtreuen, daß "in der FPÖ,
vor allem aber in der SPÖ aktive Katholiken ... unterrepräsentiert sind".
Für die Zukunft wünschen sich daher die Bischöfe "ein starkes Engagement
katholischer Männer und Frauen in allen demokratischen Parteien". Sie knüpfen
daran die Hoffnung, daß diese Aktivisten "das Klima und die Willensbildung
in Parteien, die traditionell der Kirche eher abweisend gegenüberstanden,
wesentlich mitgestalten könnten".
Zitat - Ende -
Elektroschock: Therapie der Ratlosigkeit (Gerhard Mayer), Seite 52


profil 22, 1976 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/profil_22_1976.pdf
Tagebuch eines Irrenwärters, Seite 30

profil 5, 1976 (Auszug)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/profil_5_1976.pdf
Kirche: Ein Nebeneinander, Seite 8
Brasilien: Die 30 Höllenqualen, Seite 9
Österreichs psychiatrische Bewahranstalten am Beispiel von Steinhof: Wahnsinn von innen, Seite 22


- 19.12.2014
Statut für die Niederösterreichischen Landes- Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke "am Steinhofe" in Wien, XIII (1907)
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Statut_f_Steinhof_1907.pdf
Dienstvorschriften für die Ärzte (1909) für Steinhof
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Dienstvorschriften_f_Aerzte_Steinhof_1909.pdf

Der städtische Sozialarbeiter Organ der gewerkschaftlichen Einheit
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
1964 Heft 1-5, 1965 Heft 1
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Der_staedtische_Sozialarbeiter_1964_Heft1-5_1965_Heft1.pdf

Der Rote Steinhof
Betriebszeitung der revolutionären Angestellten der Heilanstalt Steinhof
I. Jahrgang, Nr. 1, Dezember 1932.
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Der_Rote_Steinhof_1932.pdf

- 14.12.2014 
Heinrich Gross (Hrsg.)
Wilhelm Solms-Rödelheim (Hrsg.)
2. Steinhofer Symposium, Wien, 3. Mai 1975, 1. und 2. Teil
Unfallkausalität neurologischer Erkrankungen
Patientengerechte nervenärztliche Betreuung der Bevölkerung:
Privileg und Verpflichtung der praktizierenden Nervenärzte
Facultas-Verlag, Wien
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Steinhof_Symposium_1975.pdf
Anmerkung, Ab Seite 72:
"Versuch einer Erhebung der kinderpsychiatrischen Versorgung in der Praxis des Nervenarztes, Von F. Poustka, M. H. Friedrich, E. Berger und W. Spiel"

- 12.12.2014
Karl Schwediauer (1981)
Die soziale Situation von Geisteskranken in einer psychiatrischen Grossanstalt
(Teilnehmende Beobachtung im psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien
Baumgartner Höhe)
Diplomarbeit, Universität Wien. Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Die_soziale_Situation_von_Geisteskranken_1981-Teil1.pdf
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Die_soziale_Situation_von_Geisteskranken_1981-Teil2.pdf

- 11.01.2016 (Update)
Rudolf Forster, Jürgen M. Pelikan (1978)
Patientenversorgung und Personalhandeln im Kontext einer psychiatrischen Sonderanstalt 
Eine organisationssoziologische Untersuchung im Psychiatrischen Krankenhaus der Gemeinde Wien "Baumgartner Höhe", Band 1 u. 2
https://www.ihs.ac.at/publications/lib/ihssp_0-1.pdf
https://www.ihs.ac.at/publications/lib/ihssp_0-2.pdf
https://www.ihs.ac.at/publications/lib/ihssp_0-3.pdf
http://lbihpr.lbg.ac.at/de/sites/files/lbihpr/docs/Team/publikationen_forster_rudolf_13.01.2012.pdf


- 08.12.2014
Alois Jalkotzy
Heimleiter von Eggenburg in den 1945 -1949:
http://www.dasrotewien.at/jalkotzy-alois.html
Quelle: Sozialdemokratische Partei Österreichs, Landesorganisation Wien
Siehe dazu die Dissertation von Ebner, Roswitha Anna Maria:
"Der Verlag Jungbrunnen und seine Erziehungsratgeber 1923 bis 1934 und 1945 bis 1967" (2012) auf Seite 67!!!
 
Aus dem „Wien Geschichte Wiki“:
Heimleiter von Eggenburg in den 1947(?)-1949:
https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Alois_Jalkotzy
Aus dem Impressum:
Für das „Wien Geschichte Wiki“ verantwortlich zeichnen das Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) und die Wienbibliothek im Rathaus (MA 9).

Ebner, Roswitha Anna Maria (2012)
Der Verlag Jungbrunnen und seine Erziehungsratgeber 1923 bis 1934 und 1945 bis 1967. 
Diplomarbeit, Universität Wien. Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
http://othes.univie.ac.at/20106/
http://othes.univie.ac.at/20106/1/2012-05-01_0301956.pdf

Siehe Reinhard Sieder/Andrea Smioski 2012 (darin wird auch Gudrun Wolfgruber zitiert):
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma11/pdf/endbericht-erziehungsheime.pdf
Alois Jalkotzy auf den Seiten 26, 60, 61, 63, 73, 74, 340 
Anmerkung - wichtiger Beweis von "State of the Art" hinsichtlich damaliger pädagogischer Standards, Jalkotzy war also sehr widersprüchlich in seinen Taten und Worten - siehe: 
Alois Jalkotzy, Gebote und Sünden der Erziehung, Verlag Jungbrunnen, Wien 1951
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Gebote_und_Suenden_der_Erziehung_A.Jalkotzy_1951.pdf
Zitat, Seite 52-53: "... Schon der Klaps für das kleine Kind ist schädlich. ... Es gibt keine "Ohrfeige zur rechten Zeit"; sie ist immer unzeitgemäß und ein Rückfall in die Barberei. ... Die seelischen Folgen in einem Kind sind richtig verheerend. ..."

Alois Jalkotzy, Die Kindersprache, Verlag Jungbrunnen, Wien 1952
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Die_Kindersprache_A.Jalkotzy_1952.pdf

- 27.11.2014
Dr. Franz Wurst (Artikel 1964)
Biologische Folgen sozialer Umstrukturierung auf dem Lande
Österreichisches Wohlfahrtswesen, Wohlfahrt und Gesundheit
Hrsg. vom Bundesministerium für soziale Verwaltung, Jahrgang 1964, Heft1
Zitat, Seite10: "... Eine deutliche Verzögerung im Auftreten der Menarche [Anm.= Erstes Auftreten der Monatsblutung in der Pubertät] finden wir nicht nur in Zeiten ungenügender Eiweißernährung. Auch psychische Einflüsse halten die Entwicklung auf, Sorgen, Ängste, die drohende Scheidung der Eltern, Anstaltseinweisungen. ..."
http://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Biolog_Folgen_soz_Umstr_auf_dem_Lande_(F.Wurst_1964).pdf

- (19.09.2014, Herzlichen Dank an Michael Köck für diese Info!!!)
Leistungen der Jugendwohlfahrt
Eine Übersicht zu den „Hilfen zur Erziehung“ in den österreichischen Bundesländern -
Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades  einer Magistra Philosophie der Studienrichtung Sozialpädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz vorgelegt von
Eva Maria PIEBER am Institut für Erziehungswissenschaft
Begutachter A.o. Prof. Mag. Dr. Arno Heimgartner
Graz, Dezember 2011
http://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/content/titleinfo/222657
http://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/222657?originalFilename=true
Siehe ergänzend auch folgende Dissertationsankündigung (Uni-Wien 2016):
Mag. Theresia-Anna Koller
Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilfeträgers
http://ssc-rechtswissenschaften.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/s_rechtswissenschaft/Doktoratsstudium_PhD/Expose1/ZGV/Rechtsschutz_gegen_Massnahmen_des_Kinder-_und_Jugendhilfetraegers.pdf

 
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Wissenschaftliche Aufarbeitung in Österreich und Deutschland

Die folgenden geschichtlichen Reflexionen, welche in der Sieder/Smioski-Arbeit
dargestellt sind und die u. a. durch die Ralser-Arbeit praktisch ergänzt werden,
bringen Licht ins herrschaftlich beabsichtigte Dunkel unserer aktuellen Zustände.
Mit der Arbeit "Im Namen der Ordnung" von Horst Schreiber aus Tirol wurde
die zeitgenössische wissenschaftliche Aufarbeitung seit 2010 eingeleitet, davor
ist die Arbeit "Verwaltete Kinder" von Frau Irmtraut Karlsson (1975-1976) ein
aufschlussreiches Dokument, welches leider bis dato den Mangel der
Evidenzbeweisbarkeit aufweist, da die Arbeit derzeit in ihren beiden Fassungen
leider nur in den von der MA-11 zensurierten Fassungen vorliegt.
Siehe dazu: http://ruzsicska.lima-city.de/Heime%20waren%20Kindergefaengnisse_%20KURIER_05.12.2011.pdf
http://ruzsicska.lima-city.de/Die%20Lehrer%20haben%20einfach%20gepruegelt_%20derStandard_25.11.2011.pdf
Erst seit Mitte Oktober 2013 wurden durch das neue Buch
von Georg Hönigsberger und Irmtraut Karlsson
Verwaltete Kindheit (ISBN: 978-3-99024-189-9) die Heimidentitäten zum Teil entzensuriert:
http://www.kral-verlag.at/kralverlag/index.php?option=com_content&view=article&id=370%3Akinder&catid=6%3Aprogramm&Itemid=1
Darin befinden sich z. B. zwei besonders beweiskräftige Kapitel bez. des Kinderheims Wimmersdorf:
Kapitel über die Totale Institution (Seite 104-110)
Kapitel über Wimmersdorf (Seite 111-122)
U. a.das Kinderheim Wimmersdorf (restriktiver Heimtyp IV) hätte schon damals (1973) geschlossen werden müssen! Siehe Auszug: http://ruzsicska.lima-city.de/Totale_Institution_Wimmersdorf_Auszug_Hoenigsberger_Karlsson_2013.PDF

___
Erinnern hilft Vorbeugen
(Präventionsbericht von Tanja Kraushofer, veröffentlicht am 21.10.2015)
Aufarbeitung der Vergangenheit und Prävention für die Zukunft: Zur Erfahrung mit Gewalt in Großeinrichtungen der Caritas der Erzdiözese Wien
https://www.caritas-wien.at/fileadmin/storage/wien/ueber-uns/publikationen/bericht-1.pdf
https://www.caritas-wien.at/ueber-uns/publikationen/erinnern-hilft-vorbeugen/?L=0
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151016_OTS0096/aviso-2110-2015-930-uhr-praesentation-praeventionsbericht-erinnern-hilft-vorbeugen
http://religion.orf.at/stories/2738057/
https://www.erzdioezese-wien.at/site/home/nachrichten/article/46112.html
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Menschen mit Behinderung in der Wr. Psychiatrie von der Nachkriegszeit bis in die 1980er Jahre
http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/menschen-mit-behinderung-in-der-wr.-psychiatrie-von-der-nachkriegszeit-bis-in-die-1980er-jahre.html
http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/menschen-mit-behinderung-in-der-wiener-psychiatrie.html
Projektleitung: Hemma Mayrhofer http://www.irks.at/institut/mitarbeiterinnen/hemma-mayrhofer/
Zeithistorisch-sozialwissenschaftliche Fallstudien zu Pavillon 15 "Am Steinhof"/Otto-Wagner-Spital und Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder am Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel im Gesamtzusammenhang der Wr. Psychiatrie und Behindertenhilfe
Auftraggeber: Wiener Krankenanstaltenverbund http://www.wienkav.at/kav/
Projekt Laufzeit: Jänner 2015 - Juni 2016 (von der Stadt Wien mit 210.000 Euro finanziert)
[http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/kommissionsakrobatik.html#KAV]
Siehe auch:
Zwischen rigidem Kontrollregime und Kontrollversagen: Das Kinderheim Wilhelminenberg
http://www.irks.at/institut/mitarbeiterinnen/hemma-mayrhofer/zwischen-rigidem-kontrollregime-und-kontrollversagen-das-kinderheim-wilhelminenberg.html
http://www.irks.at/assets/irks/Publikationen/Forschungsbericht/IRKS-Bericht-Wilhelminenberg.pdf
http://www.kommission-wilhelminenberg.at/presse/jun2013/Bericht-Wilhelminenberg-web_code.pdf
Kindesmissbrauch in Psychiatrie: Fülle an Akten (wien.orf.at, 27.08.2015)
http://wien.orf.at/news/stories/2728567/
http://www.irks.at/assets/irks/IRKS-Forschungsverlaufsbericht%20Steinhof_Rosenh%C3%BCgel.pdf

Siehe des Weiteren:
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#Dissertationen
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/kommissionsakrobatik.html#KAV
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#Jugendschutzgesetz1971
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Wissenschaftlicher Klartext von historischen Kontinuitäten bis in die 1970er Jahre -
U. a. verwissenschaftlichte gerichtsmedizinische Psychiatrisierung von Heimkindern durch die „Macht der Normalisierung“ (Michel Foucault), welche naturgemäß bis heute gnadenlos ausgeübt wird...
Anna Bergmann:
http://www.kuwi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/kg/mittelalter/mitarbeiter/wiss_mitarbeiter/bergmann_anna/index.html
Historische Wurzeln von Gewaltstrukturen in Kinderheimen
Beitrag für die Ausgabe 2014/2 der Österreichischen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft: „Die Kinder des Staates“ http://ruzsicska.lima-city.de/Anna_Bergmann-Abstract-Historische_Wurzeln_von_Gewaltstrukturen_in_Kinderheimen.pdf
Siehe auch Tagung (07 und 08.12.2012) Universität Innsbruck zu Gewalt an Kindern - Verspätete Modernisierung:
Zur Fürsorge- und Heimerziehung nach 1945
Apl.Prof. Dr. Anna Bergmann:
Abstract:
Perspektivierungen 1: Kulturtheoretische Aspekte medizinischer Gewalt gegenüber Heimkindern:  Der Vortrag behandelt  zwei Zäsuren im 19. Jahrhundert, die für die strukturelle Gewalt gegenüber Heimkindern wesentlich werden sollten: Erstens ist die Genealogie des Konzepts „Kindheit“ seit Mitte des 19. Jahrhunderts von einer fundamentalen Psychiatrisierung geprägt. Und zweitens wurden im Zuge des Aufstiegs der experimentellen Medizin und der mit ihr verbundenen Menschenversuche Kinder in Institutionen (in Kinderkliniken, Waisenhäusern, auf gynäkologischen Stationen) zu Objekten der medizinischen Forschung.
http://streaming.uibk.ac.at/medien/c102/c1021081/gewalt_an_kindern/2_gewalt_an_kindern_anna_bergmann.mp3
http://www.uibk.ac.at/iezw/einmischungen/tagung_gewalt_an_kindern/gewalt-an-kindern.html
http://www.uibk.ac.at/iezw/mitarbeiterinnen/senior-lecturer/#bergmann
Siehe auch verschiedene Erscheinungsformen von Rassismus und Gewalt:
Ein Gespräch über die Grenzen der modernen Transplantationsmedizin und die Unbestimmbarkeit des Todes http://www.journal360.de/interview-anna-bergmann/
bzw.: http://ruzsicska.lima-city.de/Interview_GlaubenWissen-131124.pdf
Zum Thema Moderne Medizin und deren Patientenvernutzung:
Anna Bergmann
Der entseelte Patient
Die moderne Medizin und der Tod
2. Auflage 2015. 448 S., 21 s/w Abb. Gebunden.
ISBN 978-3-515-10760-0

http://www.steiner-verlag.de/programm/sachbuch/view/titel/60327.html
Publikationsliste:
http://www.uibk.ac.at/iezw/mitarbeiterinnen/senior-lecturer/anna_bergmann/publikationen.html
https://www.kuwi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/kg/mittelalter/mitarbeiter/wiss_mitarbeiter/bergmann_anna/publikationen.html

____
Jürgen Eilert
Psychologie der Menschenrechte
Menschenrechtsverletzungen im deutschen Heimsystem (1945–1973)
http://www.v-r.de/de/psychologie_der_menschenrechte/t-0/1008157/
http://www.cvjm-hochschule.de/ueber-uns/lehrende/juergen-eilert/
Inhaltsverzeichnis (PDF): http://www.v-r.de/pdf/titel_inhaltsverzeichnis/1008157/inhalt_978-3-89971-902-4.pdf
1. Auflage 2012
958 Seiten kartoniert
ISBN 978-3-89971-902-4
V&R unipress
"Menschenrechtsverletzungen in deutschen Erziehungsheimen nach 1945 waren einerseits durch die Auslieferung von Kindern und Jugendlichen an die totale Institution »Kinderheim« bedingt, anderseits durch implizite eugenische und rassenhygienische Traditionen: »Verwahrloste« wurden auch nach 1945 als Menschen zweiter Klasse kodiert. Dies zeigt sich auch in habituellen und personellen Kontinuitäten zu NS-Jugendkonzentrationslagern und zum »Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt« (slawische Jugendliche galten den NS-Besatzern vor 1945 a priori als »verwahrlost«). Den dabei wirksamen und kulturgeschichtlich breit nachweisbaren holistischen Deutungsschemata liegen evolutionäre Adaptationen zugrunde. Auf deren Grundlage können Interaktionen, Organisationen, gesellschaftliche Funktionssysteme und ganze Gesellschaften im Sinne menschenverachtender Praktiken rekodiert werden, ohne dass dieser Entmenschlichungsprozess an eine spezifische (z.B. NS-)Weltanschauung gebunden sein muss."


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Buchpräsentation "Die Kinder des Staates"
Dienstag, 25. November 2014, 19:00 Uhr
Senatssaal der Universität Wien, Haupteingang, Universitätsring 1, Stiege 2, 1. Stock, 1010 Wien
http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=termine&genericpageid=22653
http://kalender.univie.ac.at/einzelansicht/?tx_univieevents_pi1[id]=11068&tx_univieevents_pi1[page]=3
Die Kinder des Staates-Teil 1-Eröffnung,R.Sieder,M.Ralser-25.11.2014
https://www.youtube.com/watch?v=sliuwQX3_Gc
Die Kinder des Staates-Teil 2-Anna Bergmann,Michaela Ralser-25.11.2014
https://www.youtube.com/watch?v=WFRMoEpk0Xc
Die Kinder des Staates-Teil 3-N.Bischof,R.Sieder,G.Wolfgruber,25.11.2014
https://www.youtube.com/watch?v=gqf96J7zBFQ
Die Ausdehnung staatlicher Kontrolle über die Erziehung der Kinder durch ihre Eltern wurde seit den 1890er Jahren mit den Argumenten der Eugenik bzw. der Rassenhygiene durchgesetzt. Die Beiträge des Bandes nehmen vor allem jene Wissenschaften in den Blick, die dies ermöglicht und gefordert haben: Psychiatrie, Heilpädagogik und Entwicklungspsychologie. Sie zeigten ein starkes Eigeninteresse, sich im Schatten des Staates als Gatekeeper des „Lebenswerts“ zu etablieren. Als kategorisierende, diagnostizierende und in das Leben eingreifende, im „Dritten Reich“ sogar tötende „Lebenswissenschaften“ hatten sie Anteil an der strukturellen Gewalt aller modernen Fürsorgepolitik und Fürsorge-erziehung. Ihr Anteil war die epistemische Gewalt, mit der sie die Grenze zwischen Normalität und Abweichung zogen und „wertvolles“ von „wertlosem“ Leben unterschieden.
Programm:
Begrüßung: Wolfgang Schmale (Vizedekan)
Vorstellung der Publikation durch die AutorInnen:
Michaela Ralser (Univ. Innsbruck)
Reinhard Sieder (Univ. Wien)
Anna Bergmann (Univ. Innsbruck/Europa-Univ. Viadrina, Frankfurt/Oder)
Nora Bischof (Univ. Innsbruck)
Gudrun Wolfgruber (FH Campus Wien)
Was ist zu tun?
Abschließende Bemerkungen (M. Ralser/R. Sieder)

Abstracts: http://www.univie.ac.at/oezg/OeZG141&2.html

Stellungnahme (28.11.2014) der Heimkinder-Altiv-Community zur Buchpräsentation "Die Kinder des Staates": http://ruzsicska.lima-city.de/SHG/an_ralser_1.pdf
 

Reinhard Sieder, Michaela Ralser (Hrsg.)
Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 1 & 2/2014
Die Kinder des Staates/Children of the State
http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=buecher/buchdetail&titnr=5334

ISBN: 978-3-7065-5334-6
Umfang: 376 Seiten
Die strukturelle Gewalt in Fürsorgeerziehungsanstalten aller Art ist das Ergebnis der sozial- und kommunalpolitischen Ambition, in das Leben, in die Familien und in elterliche Erziehung einzugreifen. Die damit verbundene Ausdehnung staatlicher Herrschaft wurde in vielen europäischen und nordamerikanischen Ländern seit den 1890er Jahren mit den Argumenten der Eugenik bzw. der Rassenhygiene durchgesetzt. Dieser Band der ÖZG nimmt jene Humanwissenschaften in den Blick, die diese Ausdehnung staatlicher Herrschaft und Macht ermöglicht haben: Psychiatrie, Heilpädagogik und Entwicklungspsychologie. Sie zeigten ein starkes Eigeninteresse, sich im Schatten des Souveräns als Gatekeeper des „Lebenswerts“ zu etablieren. Als kategorisierende, diagnostizierende und auch experimentell in das Leben eingreifende, es sogar tötende „Lebenswissenschaften“ haben sie Anteil an der strukturellen Gewaltförmigkeit aller modernen Fürsorgepolitik und Fürsorgeerziehung. Ihr Anteil ist die epistemische Gewalt, mit der sie die Grenzen zwischen Normalität und Abweichung ziehen und zwischen wertvollem und minderwertigem Leben unterscheiden. Diese epistemische Gewalt legitimiert und provoziert die strukturelle Gewalt aller staatlichen Erziehung und insbesondere jene der Fürsorgeerziehung. Sie ermöglicht aber auch die exzessive psychische, physische und sexuelle Gewalt konkreter Erzieher/innen an den nackten Körpern der Erzogenen.

Inhalt
Editorial: Die Kinder des Staates/Children of the state
Verena Pawlowsky: Das „Aussetzen überlästiger und nachtheiliger Kinder". Die Wiener Findelanstalt 1784–1910
Martin Scheutz: Pater Kindergeneral und Janitscharenmusik. Österreichische Waisenhäuser der Frühen Neuzeit im Spannungsfeld von Arbeit, Erziehung und Religion
Anna Bergmann: Genealogien von Gewaltstrukturen in Kinderheimen
Maria A. Wolf: Kinder als organisches Kapital des Staates. Aspekte einer Eugenisierung von Kindheit 1900–1938
Michaela Ralser: Psychiatrisierte Kindheit – Expansive Kulturen der Krankheit. Machtvolle Allianzen zwischen Psychiatrie und Fürsorgeerziehung
Reinhard Sieder: Das Dispositiv der Fürsorgeerziehung in Wien
Herwig Czech: Der Spiegelgrund-Komplex. Kinderheilkunde, Heilpädagogik, Psychiatrie und Jugendfürsorge im Nationalsozialismus
Nora Bischoff/Flavia Guerrini/Christine Jost: In Verteidigung der (Geschlechter)Ordnung. Arbeit und Ausbildung im Rahmen der Fürsorgeerziehung von Mädchen. Das Landeserziehungsheim St. Martin in Schwaz 1945–1990
Thomas Huonker: „Alle sind auseinander gerissen worden. Keines weiß, wo das andere ist." Ein jenisches „Niemandskind" unter Vormundschaft des Seraphischen Liebeswerks Solothurn
Gudrun Wolfgruber/Elisabeth Raab-Steiner: In fremdem Haus. Zur Unterbringung von Wiener Pflegekindern in Kleinbauernfamilien (1955–1970)
Bernhard Frings/Uwe Kaminsky: Religion als Gehorsam. Konfessionelle Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland (1945–1975)

Forum
Marion Wisinger: „Ich weiß nicht, ob man sich so was vorstellen kann." Über den Erkenntnisprozess der Kommission Wilhelminenberg
Christian Schrapper: Systematisches Unrecht im sozialen Rechtsstaat? Zur Auseinandersetzung um die Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre in (West-)Deutschland
Volker Schönwiese/Sascha Plangger: Heilpädagogische Kindheiten. Zur Geschichte der Heimerziehung in der Behindertenhilfe in Tirol
Regina Fritz/Marion Krammer/Philipp Rohrbach: Diskriminiert – Abgelehnt – Vergessen. Kinder afro-amerikanischer GIs und österreichischer Frauen nach 1945. Ein Projektbericht
Gerhard Benetka: „… dass für die Kinder nur das Beste und Schönste gerade gut genug ist." Zu Karl Fallend/Klaus Posch, Hg., Schriftenreihe zur Geschichte der Sozialarbeit und Sozialarbeitsforschung.

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Wissenschaftlicher Klartext bez. Bindungspsychologie und Psychotraumatologie: Gahleitner, Silke Birgitta & Oestreich, Ilona (2010). »Da bin ich heute krank von«. Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer Traumatisierung? Im Auftrag des Rundes Tisches Heimerziehung. Berlin: Runder Tisch Heimerziehung. http://www.gahleitner.net/download/Gahleitner-Oestreich_2010_Da-bin-ich-heute-krank-von.pdf  bzw.: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Expertise_Trauma_000.pdf
Beweiskräftige Publikationsliste von Prof. Dr. phil. Silke Birgitta Gahleitner: http://www.gahleitner.net/deutsch/D4_Publikationen.html

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Beeindruckende, aufschlussreiche wissenschaftliche Diplomarbeit (2013) von
Gertrude Czipke:
Die SchreibmaschinentäterInnen
Die Wiener Jugendfürsorge in den Jahren 1945 bis 1970
und ihr Beitrag zur Durchsetzung einer gegen Mädchen, Frauen, “uneheliche”
Mütter und deren Kinder gerichteten Geschlechterordnung.
http://othes.univie.ac.at/25917/
bzw.: http://ruzsicska.lima-city.de/Die_Schreibmaschinentaeterinnen.pdf

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Fachliche Standards in der Sozialarbeit gestern - heute - morgen:
http://www.sozialearbeit.at/archiv.php?documents=true
http://www.sozialearbeit.at/archiv.php?documents=true&filter=6
Gudrun Wolfgruber:
Zwischen Auftrag und Eigensinn (Dissertation 2011)
http://othes.univie.ac.at/15014/
Buchform dieser Dissertation: Von der Fürsorge zur Sozialarbeit (ISBN 978-3-85409-696-2)
http://www.loecker-verlag.at/sites/dynamic.pl?sid=20130922150811liby&action=shop&item=359&group=12
„Von der Fürsorge zur Sozialarbeit – Individuelle Wohltat oder gesellschaftspolitisches Engagement“
http://www.sozialearbeit.at/archiv.php?documents=true&getDoc=8b290f277c157e6eca4eda4dc1d8e563
Subjektive Beiträge zur Entwicklung des Professionalitätsverständnisses in der Sozialen Arbeit am Beispiel der Wiener Jugendwohlfahrt zwischen den 1920er und 1990er Jahren (2006)
http://www.sozialearbeit.at/archiv.php?documents=true&getDoc=5ada0badb69d4f213571b840ea4fd8ec
Zwischen Hilfestellung und sozialer Kontrolle (1997):
Jugendfürsorge im Roten Wien, dargestellt am Beispiel der Kindesabnahme
Verlag : Praesens Verlag ISBN: 9783901126796
Div. Publikationen von Gudrun Wolfgruber (Pflegekinder, Reproduktionspolitik):
http://www.morawa-buch.at/result?bpmquery=Wolfgruber%2CGudrun&gclid=CIeLquOF4b0CFTHItAodqDQAsA
Wiener Pflegekinder in der Nachkriegszeit (1955-1970) 2014
Verlag: Facultas ISBN: 978-3-7089-1090-1
Pflegekinder-Studie der FH Campus Wien
http://www.wien.gv.at/menschen/magelf/experten/aufarbeitungsprozesse.html
Zur Lebenswelt der Pflegekinder in der Wiener Nachkriegszeit von 1955-1970
Projektleitung: FH-Prof.in Mag.a Dr.in Elisabeth Raab-Steiner, DSA in Leiterin des Kompetenzzentrums für Soziale Arbeit, Leiterin des Studiengangs Sozialraumorientierte und Klinische Soziale Arbeit, Dipl. Sozialarbeiterin, Klinische – und Gesundheitspsychologin
Wissenschaftliche Mitarbeit: Mag.a Dr.in Gudrun Wolfgruber, Historikerin
Wien, September 2013
http://www.wien.gv.at/menschen/magelf/pdf/pflegekinder-nachkriegszeit.pdf
Bauern beuteten Pflegekinder aus (KURIER-Artikel von Georg Hönigsberger):
http://kurier.at/chronik/oesterreich/pflegekinder-als-billige-arbeitskraefte-ausgebeutet/16.298.051
Pflegekinder wurden oft wie Sklaven gehalten (kurier/Georg Hönigsberger, Julia Schrenk, Erstellt am 01.07.2012) http://kurier.at/politik/pflegekinder-wurden-oft-wie-sklaven-gehalten/792.174
Martyrium auf dem Land (Die Zeit, Andreas Macho, 24.07.2013)
http://www.zeit.de/2013/31/oesterreich-pflegekinder-missbrauch/komplettansicht
bzw.:
http://ruzsicska.lima-city.de/Missbrauch_Martyrium_auf_dem_Land_ZEIT_ONLINE_24.07.2013.pdf
http://ruzsicska.lima-city.de/Missbrauch_Martyrium_auf_dem_Land_ZEIT_ONLINE_Kommentare_25.07.2013-29.03.2014.pdf


Es liegt an uns selbst, der Wissenschaft aus ihren Elfenbeintürmen zu helfen,
indem wir uns einmal umsehen und (sofern wir noch einigermaßen unsere Sinne
beisammen haben) schlicht wahrnehmen, was um und in uns so alles geschieht.
Uns Betroffenen sind damit von Seiten der Wissenschaft mehrere "Elfmeter" aufgelegt,
nun ist es an der Zeit den Fuß zu heben...

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Offizielle Seite der Stadt Wien bez. Aufarbeitungsprozesse und Hilfe für Heimopfer und Pflegekinder:
https://www.wien.gv.at/menschen/magelf/experten/aufarbeitungsprozesse.html
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Reinhard Sieder / Andrea Smioski
und Team: Holger Eich, Sabine Kirschenhofer
Gewalt gegen Kinder in Erziehungsheimen der Stadt Wien
Endbericht (20. Juni 2012)
https://www.wien.gv.at/menschen/magelf/pdf/endbericht-erziehungsheime.pdf

11.10.2012
Der Bericht nun auch in Buchform:
http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=buecher/buchdetail&titnr=5232
Reinhard Sieder, Andrea Smioski
Der Kindheit beraubt
Gewalt in den Erziehungsheimen der Stadt Wien
ISBN: 978-3-7065-5232-5
Umfang: 580 Seiten

Die Gewalt in den Kinderheimen der Stadt Wien war kein Unfall, sondern Instrument der „totalen Erziehung". Entgegen dem offiziellen Zweck der Heimerziehung wurden hier Menschen für ihr ganzes Leben geschwächt, nicht wenige zerbrochen.
Frauen und Männer berichten über ihre Kindheit in diesen Heimen. Sie erzählen von Einsperrung, Briefzensur, Kontaktsperre, von körperlichen Schmerzen, von sexueller und sexualisierter Gewalt, von seelischen Verletzungen und Todesängsten, von unterlassener Förderung der Begabten, vom Zwang zu schwerer körperlicher Arbeit u. a. m. Viele verloren Selbstwert und Zuversicht; bis heute plagen sie Einsamkeit, Depression, Selbstmordgedanken.
Weil es ihre Eltern nicht konnten oder nicht wollten, sollten professionelle ErzieherInnen ihre Erziehung übernehmen. Doch jeder zweite Erzieher hatte dazu keinerlei Ausbildung. Und das akademische und professionelle Personal? Juristen und PsychologInnen des Jugendamtes, Psychiater, Heilpädagogen, Richter, Heimleiter, Fürsorgerinnen und SozialarbeiterInnen belieferten die Heime mit Kindern, ohne den Gerüchten über die Gewalt jemals ernsthaft nachzugehen.
Mit diesem Bericht ist der Pakt des Schweigens über die Gewalt endgültig gebrochen. Das Verschwiegene drängt zur Erzählung. Es anzuhören ist schmerzhaft, und doch führt kein Weg daran vorbei.

Die AutorInnen:
Andrea Smioski, MMag., ist Soziologin und Kultur- und Sozialanthropologin. Sie studierte an der Universität Wien und befasst sich seither vor allem mit den Themen Jugend und Jugendkulturen, Lebenslauf und Identität. Sie unterrichtet sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden an der Universität Wien, wo sie Studierende bei qualitativen Interviewprojekten betreut. Außerdem leitet sie das qualitative Datenarchiv WISDOM, wo sie sozialwissenschaftliche Forschungsdaten dokumentiert und archiviert. In ihrem letzten Forschungsprojekt, zusammen mit Reinhard Sieder, hat sie sich mit der Gewalt in Erziehungsheimen der Stadt Wien beschäftigt und die Interviews mit den betroffenen Frauen und Männern geführt.
Reinhard Sieder, Univ.-Prof., Dr. phil., ist Sozialhistoriker, Kulturwissenschaftler und Familiensoziologe an der Universität Wien. Er ist auch in der Ausbildung von Paar- und FamilientherapeutInnen tätig. Er verfasste Bücher zur Geschichte der Familie in Europa und im globalen Vergleich, zur Trennung und Scheidung von Eltern und zu den Schwierigkeiten und Chancen von Patchworkfamilien, zu Biographien in gesellschaftlichen Krisen, zur Geschichte der Liebe sowie zu Theorien der Historischen Kulturwissenschaft. Zuletzt leitete er im Auftrag der Stadt Wien die Forschung über die Gewalt in den städtischen Erziehungsheimen („Historikerkommission"). Die Bücher des Autors sind u. a. bei C. H. Beck, Suhrkamp, Turia+Kant und Klett-Cotta erschienen und in mehrere Sprachen übersetzt.
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22.06.2017
Forschungsprojekt
Studie betreffend die Kinderbeobachtungsstation der Maria Nowak-Vogl – interdisziplinäre Zugänge

Bericht erstellt im Auftrag des Landes Tirol, der Medizinischen Universität Innsbruck und der Tirol Kliniken

Leitungsteam
Ao. Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Dietrich-Daum
Univ.-Prof. Dr. Michaela Ralser
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dirk Rupnow (Beratung:
Univ.-Doz. Mag. Dr. Horst Schreiber)

Forschungsteam
MMag. Ina Friedmann
Mag. Dr. des Christine Hartig
Mag. Friedrich Stepanek
Mag. Dr. Alexandra Weiss

https://www.uibk.ac.at/iezw/forschungen-zur-kinderbeobachtungsstation/
https://www.uibk.ac.at/iezw/forschungen-zur-kinderbeobachtungsstation/schlussbericht/
https://www.uibk.ac.at/iezw/forschungen-zur-kinderbeobachtungsstation/dokumente/presseinformation_studie_nowak-vogl_2017.pdf
https://www.uibk.ac.at/iezw/forschungen-zur-kinderbeobachtungsstation/dokumente/studie-kinderbeobachtungsstation-nowak-vogl-2017.pdf

https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/artikel/fuer-die-zukunft-lernen/

Tirol Unterschiedliche Beurteilungen zu Gewalt in Kinderpsychiatrie - derStandard.at 23.06.2017: http://derstandard.at/2000059671256/Tirol-Unterschiedliche-Beurteilungen-zu-Gewalt-in-Kinderpsychiatrie
Bericht über Gewaltregime an Kindern in Tirol - derStandard.at 18.11.2013:
http://derstandard.at/1381373747190/Bericht-ueber-Gewaltregime-an-Kindern-in-Tirol
 

24.07.2013 - 06.07.2015
Forschungsprojekt

 „Regime der Fürsorge. Geschichte der Heimerziehung in Tirol und Vorarlberg (1945-1990)“
Heimgeschichteforschung in Tirol und Vorarlberg

Vor einem Jahr veröffentlichte die Forschungsgruppe unter Leitung von ao. Univ.-Prof. Michaela Ralser (Universität Innsbruck, Institut für Erziehungswissenschaft) den Forschungsbericht über die Geschichte der Tiroler und Vorarlberger Erziehungsheime und das Fürsorgeerziehungsregime der 2. Republik. Diese Vorstudie zeigt den Aufarbeitungsbedarf und markiert fünf Teilprojekte als besonders dringlich. Zu Beginn des Jahres 2013 beschlossen beide Länder vorerst die Finanzierung folgender Studien: Eine Gesamtstudie zur „Geschichte des Fürsorgeerziehungssystems in Tirol und Vorarlberg“ sowie die Detailstudie „Das Landeserziehungsheim für Mädchen St. Martin in Schwaz“. Beide Studien werden von der Universität Innsbruck (Institut für Erziehungswissenschaft) als unabhängige Forschungseinrichtung durchgeführt und sind auf 24 respektive 18 Monateausgelegt. Zur Halbzeit wird ein Zwischenbericht geliefert.

Michaela Ralser (Projektleitung)
Siehe letzte Aktualisierung 25.06.2013 - 11.01.2016:
http://www.uibk.ac.at/iezw/heimgeschichteforschung/
Endberichte (06.07.2015):
http://www.uibk.ac.at/iezw/heimgeschichteforschung/dokumente/das-system-der-fuersorgeerziehung.pdf
http://www.uibk.ac.at/iezw/heimgeschichteforschung/dokumente/das-landeserziehungsheim-fuer-maedchen-und-junge-frauen-st.-martin-in-schwaz_web.pdf
http://www.uibk.ac.at/iezw/heimgeschichteforschung/dokumente/heimgeschichte_pressemappe_final.pdf

Ingrid Böhler, Wolfgang Weber (Hrsg.) zeitgeschichte 3/15
Jugendfürsorge und Heimerziehung in Österreich
http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=buecher/buchdetail&titnr=5443

Juni 2012
Forschungsprojekt
Geschichte der Tiroler und Vorarlberger
Erziehungsheime und Fürsorgeerziehungs-regime der 2. Republik – Eine Vorstudie
Bericht
erstellt im Auftrag der Länder Tirol und Vorarlberg
Projektleitung
A. Univ.-Prof. Dr. Michaela Ralser
Projektmitarbeiterinnen
Dr. Mag.a Anneliese Bechter
Mag.a Flavia Guerrini
Mag.a Mag.a Carmen Sulzenbacher
Institut für Erziehungswissenschaft
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Liebeneggstraße 8
A-6020 Innsbruck
Juni 2012

http://www.uibk.ac.at/iezw/aktuelles/vortraege/vortraege_tagungen_konferenzen.html
http://www.uibk.ac.at/iezw/aktuelles/vortraege/forschungsbericht.pdf

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Horst Schreiber http://www.horstschreiber.at/

Restitution von Würde (Oktober 2015)
Kindheit und Gewalt in Heimen der Stadt Innsbruck
ISBN: 978-3-7065-5517-3
http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=buecher/buchdetail&titnr=5517
(Buchpräsentation am 18.11.2015, Haus der Begegnung, Innsbruck)
Buchpräsentation-Restitution von Würde-Dr.in Ulrike Paul.Innsbruck-18.11.2015 - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=E6H-CNEgPSw

Dem Schweigen verpflichtet-SOS-Kinderdorf-Innsbruck-03.11.2014
https://www.youtube.com/watch?v=ZI_ZNjLTOv0
http://www.erinnern.at/bundeslaender/tirol/unterrichtsmaterial/dem-schweigen-verpflichtet.-erfahrungen-mit-sos-kinderdorf
Dem Schweigen verpflichtet
Erfahrungen mit SOS-Kinderdorf
ISBN: 978-3-7065-5424-4
„Ich hatte das Pech, nicht in einer vorbildlichen Kinderdorf-Familie aufzuwachsen. Es ist mir sehr wichtig, dass meine Erfahrungen öffentlich gemacht werden, damit es anerkannt wird, was passiert ist, denn früher hat das keiner geglaubt und niemand hat sich darum gekümmert.“
Dieses Buch thematisiert Gewalt, Missbrauch und Verletzung, die Kinder und Jugendliche in Einrichtungen von SOS-Kinderdorf erfahren haben. Horst Schreiber analysiert strukturelle Momente in der Geschichte dieser Organisation, die Repression und Gewalt möglich gemacht haben. Das mit der Gründung der Organisation eingeführte Betreuungskonzept stellte eine familiale Situation mit der traditionellen Hierarchie der Geschlechter nach. Der Dorfleiter repräsentierte die väterliche Ordnung und Sanktionsgewalt, die Kinderdorf-Mütter sollten mit ihrer Fürsorge eine heilende Kraft für das verlassene Kind darstellen.
Auch wenn sich die Fremdunterbringung im SOS-Kinderdorf positiv von der Form des Heimes und der Pflegefamilie unterschied, so zeigt sich dennoch, dass zahlreiche Kinder erfahren mussten, ein zweites Mal „aus dem Nest“ zu fallen. Zum Schutz seines guten Rufes war SOS-Kinderdorf bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche lange Zeit um Geheimhaltung bemüht. Viele Anzeichen für Missbrauch wurden systematisch ignoriert.
http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=buecher/buchdetail&bookclass=neu&titnr=%205424

Im Namen der Ordnung
Heimerziehung in Tirol
ISBN: 978-3-7065-4997-4
http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=buecher/buchdetail&titnr=4997
Am Beispiel Tirols diskutiert dieses Buch die gesellschaftlichen Hintergründe für die
unerbittlich harte Erziehung von Kindern aus armen, deklassierten Tiroler Familien.
Auftrag und Duldung durch weltliche und geistliche Autoritäten und die Mittäterschaft
sowie das Schweigen oder die Hilflosigkeit von FürsorgerInnen, ErzieherInnen und
PsychiaterInnen waren dabei zentrale Rahmenbedingungen.

Siehe: http://www.erinnern.at/bundeslaender/tirol/unterrichtsmaterial/heimerziehung-in-tirol
Siehe auch Michael-Gaismair-Gesellschaft:
http://www.heimerziehung.at/

Bericht der Medizin-Historischen ExpertInnenkommission:
Die Innsbrucker Kinderbeobachtungsstation von Maria Nowak-Vogl
11. November 2013
https://www.i-med.ac.at/pr/presse/2013/Bericht-Medizin-Historische-ExpertInnenkommission_2013.pdf
Kinderbeobachtungsstation Maria Nowak-Vogl (Veröffentlicht am 16.11.2013):
Die Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen auf der Kinderbeobachtungsstation in Innsbruck-Hötting unter der Leitung von Maria Nowak-Vogl (1954-1980)
http://www.youtube.com/watch?v=0IrK202lwBg
Siehe auch Forschungen zur Kinderbeobachtungsstation 2017:
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/wissenschaftliche-aufarbeitung.html#22.06.2017

Zur Ergänzung eine Pikanterie am Rande:
Der Salzburger Erzbischof Dr. Eder verlieh am 9. Juni 1997 Frau Primaria Dr. Maria Nowak-Vogl das Großkreuz des päpstlichen Silvesterordens...
Siehe Details mit Bild der Auszeichnungsverleihung:
http://ruzsicska.lima-city.de/Nowak-Vogl/17091_holotik_kandler.pdf
Hausordnung der Kinderbeobachtungsstation in Innsbruck von Nowak-Vogl:

http://www.heimerziehung.at/images/icons/Hausordnung_Nowak-Vogl_bS_1980_6.pdf
oder
https://dc2.safesync.com/FdtSxBF/Studien%20und%20Gutachten%20über%20Kinderheime/Hausordnung_Nowak-Vogl_bS_1980_6(1).pdf?a=cC-KwExplNQ
oder
http://ruzsicska.lima-city.de/Nowak-Vogl/Hausordnung_Nowak-Vogl_bS_1980_6.pdf


Fünfzig Jahre Kinderpsychiatrie:
http://www.heimerziehung.at/images/icons/Funzig_Jahre_Kinderpsychiatrie.pdf

Nowak Vogl - Innsbruck - Leo Kino - 18.11.2013:
https://www.youtube.com/watch?v=64H3kPfpqkg
siehe auch Artikel im KURIER, den 18.11.2013:
Tirol: Terror in Kinderpsychiatrie
http://kurier.at/chronik/oesterreich/tirol-terror-in-kinderpsychiatrie/36.375.373
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Ernst Berger
Tamara Katschnig

Gewalt in Wiener Heimen zwischen 1945 und 1990
– eine retrospektive Studie aus psychotraumatologischer Perspektive

http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs40211-013-0079-1

Im Auftrag der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ wurden im Verlauf von 12 Monaten (März 2011–März 2012) Interviews mit 130 Personen (34 % Frauen, 66 % Männer, Alter-MW 53,6 J.) geführt, die angaben, als ehemalige Heimkinder (1946–1975: 70 %, 1976–1990: 25 %) traumatisiert worden zu sein. Primäres Ziel der Interviews war es, durch fachliche Einschätzung des Ausmaßes etwaiger Traumafolgen eine Grundlage für Entschädigungsleistungen zu schaffen. Die spätere Evaluation der Interviews ermöglicht Aussagen über die Art und die Quantität subjektiver Traumaerlebnisse und deren Spätfolgen, wenngleich der Prozess der Rekrutierung der InterviewpartnerInnen keine quantitativen Rückschlüsse auf das Gesamtsystem der Sozialpädagogik in Wien zulässt. Alle etwa 1-stündigen klinisch-biographischen Interviews wurden von ein und demselben Beurteiler (mit psychiatrischer und jugendpsychiatrischer Qualifikation) durchgeführt.
Ergebnisse

98,5 % berichten über Erlebnisse psychischer, 96,2 % körperlicher und 46,9 % sexueller Gewalt. 45,5 % berichten auch über positive Erlebnisse (unabhängig von der Art der erlebten Gewalt). Aus den Jahren 1946–1975 wird die Häufigkeit körperlicher Gewalt, nicht aber der anderen Gewaltformen, signifikant öfter berichtet als aus späteren Jahren. Probleme im späteren Leben finden sich signifikant häufiger nach sexuellen Gewalterfahrungen: instabile Berufslaufbahnen, instabile Partnerschaften, psychopathologische Symptome, gravierende Turbulenzen im Lebenslauf. Die Erlebnisse körperlicher Gewalt sind signifikant korreliert mit instabiler Berufslaufbahn und tendenziell mit höherer Delinquenzneigung. Die Häufigkeit späterer psychiatrischer Behandlung ist (nicht signifikant) mit der Dauer des Heimaufenthaltes verknüpft.

Nachtrag, 23.08.2014 - Link von Berger´s Seite der Uni-Wien:
http://www.meduniwien.ac.at/user/ernst.berger/Manuskripte/Gewalt%20in%20Heimen%20pub_8_rev.htm
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Ass.-Prof. Dr. Brigitte Lueger-Schuster
Projektberichte http://ppcms.univie.ac.at/index.php?id=3120

1.6.2014 - 31.5.2017 (Abschlussbericht 28.09.2017 http://heimstudie.univie.ac.at/publikationen0/ )
Wiener Heimstudie http://heimstudie.univie.ac.at/home/
Ass.-Prof. Dr. Brigitte Lueger-Schuster — Wissenschaftliche Leiterin
Sen. Lect. Dr. Reinholf Jagsch — Wissenschaftlicher Mitarbeiter Postdoc
Christine Gösling-Steirer — Projektkoordinatorin
Mag. Tobias Glück — Wissenschaftlicher Mitarbeiter Prädoc
Mag. Viktoria Kantor — Wissenschaftliche Mitarbeiterin Prädoc
Mag. Matthias Knefel — Wissenschaftlicher Mitarbeiter Prädoc
Mag. Dina Weindl — Wissenschaftliche Mitarbeiterin Prädoc
Wissenschaftlicher Beirat:
Prof. Dr. Marina Ajdukovic, Psychologin, Universität Zagreb. Prof. Ajdukovic arbeitet an Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Zagreb im Fachbereich Soziale Arbeit. Sie ist eine international anerkannte Expertin für Psychotraumatologie mit besonderem Forschungsschwerpunkt auf Langzeitfolgen von Missbrauch. Auf diesem Gebiet hat sie auch mehrere internationale Studien und Projekte geleitet.
Prof. Dr. med. Ulrich Schnyder, Psychiater, Universitätsspital Zürich. Prof Schnyder ist Dirketor der Klinik für Psychotherapie und Psychiatrie am Universitätsspital Zürich. Prof. Schnyder ist ein international anerkannter Experte für die Behandlung von Langzeitfolgen nach psychischen Traumata und hat selbst mehrere große Studien und Projekte geleitet unter anderem zu den Themen Missbrauch und Gewalt.

Abschlussbericht (28.09.2017): http://heimstudie.univie.ac.at/publikationen0/
http://heimstudie.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_heimstudie/Bericht_Wiener_Heimkinderstudie.pdf

12.11.2015 Zwischenbericht: http://heimstudie.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_heimstudie/Zwischenbericht_Betroffene.pdf
Projekttagebuch: http://heimstudie.univie.ac.at/projekttagebuch/

YouTube-Video
S.H.G.-Prof.Dr. Lueger Schuster-Wiener Studie-Diskussion- 25.08.2014
(Veröffentlicht, am 28.08.2014): https://www.youtube.com/watch?v=h78SPQQHAUw 

2013
Lueger-Schuster, B., Weindl, D., Kantor, V., Knefel, M., Jagsch, R. & Butollo, A. (2013). Psychotraumatologische Fragestellungen zu sexuellem Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen des Landes Niederösterreich. Autraggeber: Opferschutzeinrichtung des Landes NÖ.
http://ppcms.univie.ac.at/fileadmin/usermounts/luegerb8/Abschlussbericht_NOE_20130513_final.pdf

2012
Lueger-Schuster, B., Kantor, V., Weindl, D., Jagsch, R., Moy, Y., Butollo, A. & Knefel, M. (2012). Final report: Psychotraumatologische Fragestellungen zu Gewalt und Missbrauch in der Katholischen Kirche. Unterstützt durch Fördergelder des Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank, Projektnummer 14362.
http://ppcms.univie.ac.at/fileadmin/usermounts/luegerb8/Abschlussbericht_20121207.pdf
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Ingrid Bauer
Robert Hoffmann
Christina Kubek

Abgestempelt und ausgeliefert

http://www.studienverlag.at/page.cfm?vpath=buecher/buchdetail&bookclass=neu&titnr=%205263
Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute

ISBN: 978-3-7065-5263-9
Umfang: 472 Seiten 

Ausgehend von den Stimmen der Betroffenen analysiert dieses Buch die Verantwortungskette hinter dem staatlichen System der österreichischen Fürsorge- und Heimerziehung nach 1945. Am Beispiel Salzburg werden das Zusammenwirken von Jugendämtern, heilpädagogischen Einrichtungen, Erziehungsheimen und Politik untersucht sowie der gesetzliche Rahmen und die gesellschaftlichen Haltungen, Normen, aber auch Problemlagen, die dem Handeln der AkteurInnen zugrunde lagen.

In den Blick genommen werden aber auch Gegendiskurse und alternative Entwürfe zur repressiven, vielfach menschenverachtenden Praxis des alten Systems, die sich ab den 1970er Jahren langsam zum Paradigmenwechsel einer Orientierung am „Wohle des Kindes“ und seiner Rechte verdichten.

Die vorliegende Studie wurde von einem Team von HistorikerInnen erarbeitet. Abgeschlossene Geschichte ist ihr Thema jedoch nicht, weil tausende Betroffene von damals die Folgen von Ausgrenzung, Stigmatisierung, Demütigung, Gewalt, Missbrauch bis heute mit sich tragen und die gesellschaftliche Verantwortung für das erlittene Unrecht zu Recht einfordern.

Die Autoren:
Ingrid Bauer, Ao. Univ.-Prof., Mag. Dr. phil., Zeit- und Kulturhistorikerin an der Universität Salzburg; forscht u. a. zu: Tabus und Mythen des Österreichischen Gedächtnisses, Lebensgeschichten – Oral History, Mentalitätsgeschichte der Nachkriegsgesellschaft, Besatzungskinder, Soziale Bewegungen, Geschichte der Liebe und Sexualität. Gemeinsam mit Robert Hoffmann Leitung des Forschungsprojekts über „Jugendwohlfahrt, Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung im Bundesland Salzburg“.

Robert Hoffmann, Univ.-Prof., Dr. phil., lehrte bis zu seiner Pensionierung neuere und österreichische Geschichte an der Universität Salzburg. Gemeinsam mit Ingrid Bauer Leitung des Forschungsprojekts über „Jugendwohlfahrt, Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung im Bundesland Salzburg“.

Christina Kubek, Mag. phil., Historikerin in freier wissenschaftlicher Projektarbeit zu den Schwerpunkten Jugend, Erziehung, Lebensgeschichten im historischen Kontext, Diplomarbeit zum Thema „Generation Napola“. Mitarbeiterin bei den Projekten „Jugendwohlfahrt, Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung im Bundesland Salzburg“, „Die Stadt Salzburg im Nationalsozialismus“ sowie beim Oral History-Projekt „MenschenLeben“.

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Rosemarie Fischer
Irmtraut Goessler-Leirer (Karlsson)
Claudia Halletz

Verwaltete Kinder
Organisationssoziologische Analyse von Heimen für Kinder und Jugendliche im Bereich
der Stadt Wien
Endbericht Jänner 1975
Maschinengeschriebenes Endmanuskript, Wienbibliothek des Rathauses der Stadt Wien
(von der MA-11 zensuriert)
http://ruzsicska.lima-city.de/VerwalteteKinder(1975)Schreibmaschinenform.pdf

Irmtraut Leirer (Karlsson)
Rosemarie Fischer
Claudia Halletz

Verwaltete Kinder
Eine soziologische Analyse von Kinder- und Jugendlichenheimen im Bereich
der Stadt Wien
Buchform 1976, Institut für Stadtforschung,
Derzeit im Bestand des Wiener Stadt und Landesarchivs MA-8
(von der MA-11 zensuriert)
http://ruzsicska.lima-city.de/VerwalteteKinder(1976)Buchform.pdf

Anmerkung:
Die HUMANITÄRE KATASTROPHE ist, daß die MA-11 bis HEUTE
nicht die unzensurierte Fassung des Kalsson-Endberichtes rausrückt!
Das ist vorsätzliche Vorenthaltung von Beweismitteln, die die MA-11
und die GESAMTE Politik HEUTE und JETZT voll verantwortet!
Der Grund ist klar und einfach: 
Es geht um Geld und zwar um verflucht viel Geld,
was JEDEN EINZELNEN Betroffenen von diesem Sytem der
Kindervernutzung und Kinderzernutzung GERAUBT wurde und WIRD!
Frau Karlsson lebt derzeit noch, also könnte sie durch die Politik bzw.
durch eine funktionierende Justiz (sic!) schlicht beauftragt werden, z. B.
die unzensurierte Fassung ihres Berichtes jederzeit vorzulegen - Es ist
unerträglich, warum das nicht geschieht!!! Gleichzeitig werden derzeit
durch die MA-11 unter Dunkelzifferngarantie weiterhin Kinder konfisziert
und verschwinden z. B. in div. psychiatrischen Einrichtungen, wo sie gegf.
kaputtmedikamentiert werden und nichts, nichts, nichts, nichts, nichts, nichts
rührt sich im Land von Mozart, Strauß und Spritzweinbeissern...
29.10.2013: Siehe dazu das Buch (November 2013) mit ausführlichem Kapitel über das KDH-Wimmersdorf
- Im Buch werden des Weiteren ein Teil der zensurierten Heimidentitäten endlich benannt,
welche Irmtraut Karlsson in ihrem Endbericht 1975 untersuchte!!!:
Georg Hönigsberger / Irmtraut Karlsson
Verwaltete Kindheit
Der österreichische Heimskandal, ISBN: 978-3-99024-189-9

"Der Kinderheim-Skandal ist die vermutlich größte menschliche Tragödie der Zweiten
Republik. Rund 100.000 Kinder wurden von Bund, Ländern oder Gemeinden – oder ihren
Eltern – in Heime gegeben. Zumindest bis in die 1970er-Jahre herrschte in einigen dieser
Institutionen ein gewaltsames, sadistisches Regime. Kinder wurden als schwererziehbar
abgestempelt, mit Gruppenstrafen, Foltermethoden und sexuellem Missbrauch gebrochen.
Erst 40 Jahre später kam das Ausmaß der Tragödie durch ehemalige Heimkinder
ans Licht. Im Buch „Verwaltete Kindheit – Der österreichische Heimskandal“ wird gezeigt,
dass die himmelschreienden Zustände in vielen Kinderheimen der Öffentlichkeit bereits
in den 1970er-Jahren bekannt waren. Politik, Verwaltung und Gewerkschaft bemühten
sich erfolgreich, den Skandal zu vertuschen. Richter, Ärzte, Polizei unterstützten sie dabei tatkräftig. Medienvertreter und Wissenschaftler, die die Zustände ans Tageslicht bringen wollten wurden unter Druck gesetzt. Eine Sozialwissenschaftlerin und ein Journalist beleuchten die Hintergründe und zeigen auf, wie zehntausende Kinder verwaltet wurden, statt ihnen eine adäquate Erziehung und Ausbildung zukommen zu lassen."

http://www.kral-verlag.at/kralverlag/index.php?option=com_content&view=article&id=370%3Akinder&catid=6%3Aprogramm&Itemid=1


Bürgermeister Dr. Michael Häupl bestätigt persönlich, daß Kinderheimmissstände
ihm selbst schon vor vierzig Jahren (sic!) bekannt waren, man höre und staune:
pressekonferenz des wiener buergermeisters und der finanzstadtraetin:
budget 2012 fuer wien, am 25.10.2011 http://cba.fro.at/51241
buergermeister michael haeupl und finanzstadtraetin renate brauner praesentierten heute das wienerbudget 2012. in diesem zusammenhang fragte herby loitsch nach, wie sich die situation bei den lehrerInnen veraendert hat und in welchem budgetposten die zahlungen an die opfer aus den "kindergefaengnissen" ist und wie hoch dieser angesetzt sei.
Anfang aus dem Interview:
http://cba.fro.at/51241/herby-interview-haeupl-missbrauch-111025
Herr Bürgermeister, in diesr Stadt san außerhalb Ihrer Ägide, aber trotzdem,
relativ viele Fälle vorgekommen - von Missbrauch. Des ane Heim, was jetzt
bekannt ist, darüber hat man gehört. Aber es gibt noch viele andere Heime,
in denen sowas ähnliches vorgekommen ist. Werden die auch mituntersucht werden?
Bürgermeister Dr. Michael Häupl:
"Ja, natürlich, weil... (Ich) will gar kein Hehl daraus machen... Mich trifft das sehr...
Mich hat das vor vierzig Jahren getroffen, ... wo ich damals ein junger Student war ...
und mich trifft das bis heute. Es holt einem die Geschichte offensichtlich ein, obwohl
man sie selbst nicht gestaltet hat. Aber jetzt ist es unsere Verantwortung, das das
aufgeklärt wird. Und zwar nicht nur jetzt, daß (das) (neunzehn)siebenundsiebzig
geschlossene Kindergroßheim am Wilheminenberg, sondern natürlich auch alle
anderen derartigen Einrichtungen, die es gegeben hat in der Stadt, bis zur
Kinderübernahmestelle, die in den neunziger Jahren dann auch noch geschlossen
wurde. Daß das alles untersucht wird, von Leuten, die auch den strafrechtlichen
Aspekt im besonderen Ausmaß beachten......"
[Anmerkung, Peter Ruzsicska, den 05.08.2012:
Später, im Laufe selbigen Interviews, windet sich Bürgermeister Dr. Michael Häupl,
naturgemaß verhalten wohlwollend und letztlich nichtssagend, um die leidige Verjährungsfrage...]

Ubrigens: Es gilt die Unschuldsvermutung und es besteht Verdacht......

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Nachruf an Karl Heinz Deschner  http://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_Deschner
(* 23. Mai 1924 in Bamberg; † 8. April 2014 in Haßfurt) http://www.deschner.info/
Ein Juwel der Aufklärung
http://hpd.de/node/18330
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/ein-juwel-aufklaerung
"Ich denke, also bin ich kein Christ!" (HPD, vom 11.04.2014 · Nr. 18350):
http://hpd.de/node/18350
Deschner polarisiert bis zuletzt (KPD, vom 11.04.2014 · Nr. 18341):
http://hpd.de/node/18341
PRESSE-Artikel vom 10.04.2014:
http://diepresse.com/home/panorama/religion/1589411/Anklaeger-der-Kirche_KarlHeinz-Deschner-tot
Die hasserfüllten Augen des Herrn Deschner. (1998), Regie: Ricarda Hinz; Interviewpartner u.a. Karlheinz Deschner, Hermann Josef Schmidt, Uta Ranke-Heinemann, Hermann Josef Spital, Herbert Steffen; 70 Min
http://www.youtube.com/watch?v=7GuVff9timQ
http://www.youtube.com/watch?v=CC6V8fie58k
http://www.youtube.com/watch?v=TL_YmV3mtPM
http://www.youtube.com/watch?v=_6Use2e5RvY
http://www.youtube.com/watch?v=M5Kg506RYnc
http://www.youtube.com/watch?v=lkh-pnozZyY
http://www.youtube.com/watch?v=PAZElzlSVrk

Zusatzinfo:
Uta Ranke Heinemann packt aus über Perversen Papst Benedikt XVI und dem Vatikan
https://www.youtube.com/watch?v=qn-V8fI2dMc
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Karlheinz Deschner http://www.deschner.info/
Kriminalgeschichte des Christentums (10 Bände)
Band 10 erscheint voraussichtlich im März 2013
http://www.deschner.info/de/werk/kg/verzeichnis.htm


Missbrauch in der Kirche (23.03.2010, Nr. 9114, hpd - Humanistischer Pressedienst)
http://hpd.de/node/9114
Zitat - Anfang -
Ein Gespräch mit Karlheinz Deschner

BERLIN. (gbs/hpd) Anlässlich des kirchlichen Missbrauchsskandals führte die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) ein Gespräch mit Karlheinz Deschner. Offensichtlich waren dessen Antworten jedoch zu pointiert, weshalb dpa plötzlich von der zugesagten Verbreitung des Interviews abrückte. Der Humanistische Pressedienst (hpd) dokumentiert nachfolgend, was deutschen Zeitungslesern vorenthalten wurde.

Herr Deschner, Sie schreiben seit Jahrzehnten eine mehrbändige „Kriminalgeschichte des Christentums“. Hat es Razzien wie im Kloster Ettal in der Kirchengeschichte schon mal gegeben?
Etwas wirklich Vergleichbares kaum, zumindest schweigt meine „Kriminalgeschichte des Christentums“ hierzu ebenso wie meine Sexualgeschichte „Das Kreuz mit der Kirche“. Dazu muss man allerdings bedenken, dass die katholische Kirche – aus bösem Grund – über Jahrhunderte eine eigene Gerichtsbarkeit hatte, mit der man verhinderte, dass derart Belastendes vor den Gläubigen ausgebreitet wurde. Die Heuchelei gehört bis heute zu den widerlichsten, doch wesentlichen Charakterzügen des Christentums. Gemäß der alten Devise „si non caste caute“, wenn schon nicht keusch, dann wenigstens vorsichtig, unterschieden viele Päpste zwischen einer heimlichen und einer bekannt gewordenen Sünde, bei der sie die Strafe verdoppelten, ja verdreifachten. Gegen das Sündigen im Allgemeinen hat man selbstverständlich nichts, im Gegenteil, es ist den Herren sehr willkommen; davon leben sie.

Haben Sie die immer mehr bekannt werdenden sexuellen Missbrauchsfälle an katholischen Einrichtungen überrascht?
Nein, keinen Augenblick, wie gewiss keinen Kenner der kirchlichen Sexualgeschichte. Und längst laufe ich weg oder höre weg, wird das Problem, etwa in den Nachrichten, thematisiert. Überrascht hätte mich dagegen, aufs Äußerste überrascht, der Rücktritt auch bloß einiger Herren in höheren Rängen, wo man immer tut, als seien sexuelle Verfehlungen nur eine Sache des gemeinen Fußvolks!

Ist sexueller Missbrauch ein neues Phänomen in der Kirchengeschichte?

Sexuelle „Fehltritte“ aller Art sind so alt wie die Kirchengeschichte und sie florierten, je christlicher die Welt wurde, desto mehr. Die Klöster waren oft die reinsten Bordelle, doch mussten die armen Nonnen, aus Sittlichkeitsgründen nicht selten sogar der Beichtväter beraubt, auch mit Kindern vorlieb nehmen, mit Vierbeinern. Wie denn nur beispielhalber die Ritter des Deutschen Ordens, verpflichtet, ein Leben „allein im Dienste ihrer himmlischen Dame Maria“ zu führen, alles vögelten, was eine Vagina hatte, Ehefrauen, Jungfrauen, kleine Mädchen und, wie wir nicht ohne Grund vermuten dürfen, weibliche Tiere. Wie es ja auch im Vatikan, lange, sehr lange, recht locker zuging, etwa – einer für viele – Papst Sixtus IV, Erbauer der Sixtinischen Kapelle und eines Bordells, noch seine Schwester und Kinder besprang, sein Neffe, Kardinal Pietro Riario, sich buchstäblich zu Tode koitierte und auch noch, Ehre wem Ehre gebührt, eines der schönsten Grabdenkmäler der Welt bekam.

Sehen Sie hier allein das Versagen einzelner Menschen oder gibt es kirchliche Strukturen, die sexuellen Missbrauch, also Straftaten begünstigen?
Die Hauptursache all der Missstände, um die es hier geht, liegt in der kirchlichen Moral selbst. Sie ist weitgehend widernatürlich, sie hemmt die Sexualenergie, setzt sie in Destruktivität um, und sie führt in letzter terribelster Konsequenz vom Lustmord zur Mordlust. Auch andere religiöse wie weltliche Diktaturen wussten und wissen davon zu profitieren. Die christliche Sexualrepression führt aber nicht nur zur Steigerung des Kampfgeistes im Krieg, sie führt auch zu einem permanenten Krieg gegen sich selbst. Viele Hunderte erschütternder Briefe von Opfern klerikaler Sexualrepression haben mich erreicht, Opfern oft von kaum vorstellbarer Not. Bei andern aber sucht sich der unaufhaltbar gestaute Trieb ein Ventil für den Überdruck ...

Was sollte die Kirche aus Ihrer Sicht als Kirchenhistoriker tun, um sexuellen Missbrauch in Zukunft den Boden zu entziehen?

Nicht nur, um dem sexuellen Missbrauch den Boden zu entziehen, denn der geistige ist oft noch viel schlimmer – sie sollte verschwinden…

Informationen zu Autor und Werk: www.deschner.info

Zitat - Ende -


Siehe auch folgenden Artikel von Karlheinz Deschner in der Frankfurter Rundschau, 21.09.2011
http://www.fr-online.de/spezials/der-papst-in-deutschland-wie-man-seliger-wird,1473592,10877504.html
Zitat - Anfang -
Der Papst in Deutschland - 21 | 9 | 2011

Wie man Seliger wird


Zum Niederknien? Anbetungswürdig gar? Papst Benedikt XVI. vor dem Grab von Papst Pius XII. an dessen Todestag, dem 9. Oktober. (Archivbild)
Foto: Reuters






Von Karlheinz Deschner
Mit Benedikt XVI. kommt jener Papst nach Deutschland, der den Faschistenkomplizen Pius XII. selig sprechen will. Pius hat als Papst zu den Gräueltaten und den Angriffskriegen Deutschlands geschwiegen.
Wenn man ihre Heiligenlegenden liest“, schrieb bereits vor 250 Jahren Claude Adrien Helvétius, der Freund Voltaires, „findet man die Namen von tausend heiliggesprochenen Verbrechern.“ Übertrieben? Doch begrüßt das offizielle Berlin nicht gerade in dieser Woche einen Papst, der auch noch den größten der klerikalen Faschistenkomplizen, Eugenio Pacelli, Papst Pius XII. (1939-1958), zur „Ehre der Altäre“ zu erheben sucht?
Seit den Nuntiaturen in München und Berlin von nicht wenigen gutgläubigen Germanen fast vergöttert, bewunderte Pacelli seinerseits die „großen Eigenschaften dieses Volkes“, wie gewiss nicht minder (und allen ideologischen Irritationen, allen Wunden des Kirchenkampfs zum Trotz) die großen Eigenschaften seines „Führers“, mit dem am 20. Juli 1933 das Konkordat geschlossen wurde, ein „unbeschreiblicher Erfolg“ für Hitler, verschaffte es ihm doch vor aller Welt Legalität. Pacelli hatte Hitler den Weg gebahnt, indem er die mit rheinischen Großindustriellen verbundene Zentrums-Partei, das politische Instrument der Kurie in Deutschland, „mehr nach rechts“ sich orientieren, „eine Regierung der Rechten“ bilden hieß. Verfechter eines autoritären Staates und einer autoritären Kirche, hatte er Hitler schließlich über seine Zentrumsfreunde Wilhelm Marx, Dominikaner-Terziar, dreimal deutscher Reichskanzler, über den Kirchenrechtsprofessor und Zentrumsvorsitzenden Ludwig Kaas, Päpstlicher Hausprälat und Apostolischer Protonotar, sowie über Franz von Papen, nachmaliger Päpstlicher Kammerherr und Stellvertreter Hitlers, auch entscheidend mit zur Macht verholfen, worüber der Nuntius in Berlin, Pacelli-Nachfolger Cesare Orsenigo, offen frohlockte.
Kurz darauf unterstützte Pacelli, nun einflussreicher Kardinalstaatssekretär Pius XI., Mussolinis abessinische Expansion, jenen traurig schmutzigen Triumph über ein hoffnungslos unterlegenes Volk mittels der Segnungen auch einer vatikanischen Munitionsfabrik, mittels Bombenflugzeugen, Madonnenbildern, Giftgas und Flammenwerfern, während er dies alles zugleich durch die Bischöfe Italiens als heilig, als Kreuzzug, Evangelisation und große zivilisatorische Wohltat an den äthiopischen „Barbaren“ propagieren ließ.
Und weiter gleich, Schlag auf Schlag, ein noch grandioseres, noch gnadenreicheres, 600 000 Spaniern das Leben kostendes Gemetzel, der Bürgerkrieg, global in eine „rote Weltrevolution“ umgelogen (unter 473 spanischen Parlamentsabgeordneten saßen 15 Kommunisten). Ein gar frommes Schlachten somit wieder, in dem Staatssekretär Pacelli die „sehr edlen christlichen Gefühle“ Francos feierte, eines Rebellen, der sich selbst „Kämpfer Christi“ und „Werkzeug der Vorsehung“ nannte und noch nach dem Krieg, laut Schätzungen des italienischen Außenministers Graf Ciano, täglich in Sevilla 80, in Barcelona 150, in Madrid 200 bis 250 Gefangene hinrichten, der allein in den ersten Jahren nach Ende des Bürgerkrieges bis zum Frühjahr 1942, da er auf Wunsch Pius XII. begann, „die alten christlichen Traditionen“ wieder aufzunehmen, mehr als 200 000 Menschen erschießen ließ.
Als Pacelli im März 1939 zum Papst aufstieg, war der deutsche Botschafter der erste, den er empfing, dem er seinen „tiefgefühlten Dank an den Führer und Reichskanzler“ zu übermitteln auftrug. Auch teilte er, wie er selbst hervorhebt, seine Wahl als erstem Staatsoberhaupt dem „Führer“ mit, übrigens, zusätzliches Zeichen besonderen Entgegenkommens, in deutscher Sprache, und legte auch „gleich zu Beginn Unseres Pontifikats Wert darauf, Ihnen zu versichern, dass Wir dem Ihrer Obsorge anvertrauten Deutschen Volke in innigem Wohlwollen zugetan bleiben“. Die Kontakte mit Hitlerdeutschland zu verbessern war „das ganze dringende Verlangen“ dieses Papstes, „Unser heißer Wunsch“. Und so tendierte Deutschlandexperte Pacelli, der von vornherein mit einem Sieg der deutschen Waffen und mit einer langen Dauer des Dritten Reiches rechnete, auch im Kirchenkampf stets zu Ausgleich und Vermittlung, forderte er die braunen Diktatoren zu einem hilfsbereiten „Zusammenwirken zum Nutzen beider Teile“, der Kirche und des Nazistaates, auf.
Kein Wort des Protestes
Ja, er war einverstanden, „auf Wunsch zu Verhandlungen nach Berlin zu kommen“, war „jederzeit zu einer Aussprache mit leitenden Persönlichkeiten, wie z.B. Reichausaußenminister und Ministerpräsident Göring, gern bereit“. Natürlich hatte er keine Sympathien für Hitlers Antiklerikalismus, natürlich hatte er diesen stets verdammt, aber er schätzte seine Vernichtung der Liberalen, Sozialisten, Kommunisten, nichts konnte ihm willkommener sein. Und so strebte er seit langem ein „Freundschaftsverhältnis“ zu Deutschland an, betonte er immer wieder, dass er es liebe, dass er sich „der Größe, des Aufschwungs und des Wohlstandes Deutschlands“ erfreue, dass er „ein blühendes, großes und starkes Deutschland“ wolle.
Wahrlich nicht nur einmal hatte er beteuert, wie sehr er Deutschland schätze und dass er gewillt sei, „für Deutschland viel zu tun“. Nicht nur einmal hatte er, wie bei seiner Thronbesteigung – nach immerhin siebenjähriger Terrorherrschaft, nach den Schrecken der Reichspogromnacht – „mit den besten Wünschen den Schutz des Himmels und den Segen des allmächtigen Gottes“ auf Hitler herabgefleht. Ließ er ja auch jahrelang gnädigst die Glückwünsche, Dankgottesdienste, die Freudenbekundungen und Jubelrufe seiner Bischöfe auf Hitler herabregnen, bei dessen Geburtstagen, Errettungen vor Attentaten, militärischen Siegen.
„Wir haben Deutschland, wo Wir Jahre Unseres Lebens verbringen durften, immer geliebt, und Wir lieben es jetzt noch viel mehr.“ Jetzt – das war zwischen der Zerschlagung der Tschechoslowakei und dem bevorstehenden Angriff auf Polen (1938/39). Jetzt – das war wenige Monate vor Beginn des Zweiten Weltkriegs, als er auch betonte, dass der „Führer“ das legale Oberhaupt der Deutschen sei und jeder sündige, der ihm den Gehorsam verweigere. Aber protestierte er wenigstens jetzt? Mit keinem Wort. Nicht einmal – vor allem wohl infolge oft deklarierter kirchenpolitischer Interessen und Rücksichten – gegen die Verfolgung der Juden, ihre, bald schon europaweite, Massenvernichtung. Selbst als England und Frankreich darauf bestanden, er möge Deutschland als Angreifer erklären, lehnte er ab. Hatte er doch schon Mitte August Hitlers Botschafter Diego von Bergen versichert, er werde sich jeder Verurteilung Deutschlands enthalten, wenn es Polen bekriege.
Mehr belastet als jeder andere Papst
Dafür fehlte es ihm nach Hitlers Überfall auf Russland nicht an „Lichtblicken“, erhob sich sein Herz „zu großen, heiligen Erwartungen...“, mitten im Krieg – 25.000 Tote täglich, Tagesumsatz zwei Milliarden Mark; er selbst, beiläufig, hinterließ ein Privatvermögen von achtzig Millionen in Gold und Valuten – ja, mitten im großen Krieg verlockte ihn jetzt die Vernichtung des Kommunismus, verlockte die Katholisierung des Balkans, wo die Pavelić-Ustascha bereits kaum ausdenkbar blutrünstig missioniert hatte, verlockte die Unterwerfung der Russisch-Orthodoxen Kirche. So war der Papst voller „Bewunderung großer Eigenschaften des Führers“ und wünschte, wie er gleich durch zwei Nuntien (in Vichy und in Madrid) zum Ausdruck brachte, „dem Führer nichts sehnlicher als einen Sieg“.
Schon vor fast einem halben Jahrhundert beendete ich mein Buch „Mit Gott und den Faschisten“ mit einer Prognose, der ich angesichts der von Benedikt XVI. geplanten Seligsprechung Pius XII. nichts hinzuzufügen habe:
„Erwägt man das Verhalten Eugenio Pacellis zur Politik von Mussolini, Franco, Hitler und Pavelić, so scheint es kaum eine Übertreibung zu sagen: Pius XII. ist wahrscheinlich mehr belastet als jeder andere Papst seit Jahrhunderten. Mittelbar und unmittelbar ist er so offensichtlich in die ungeheuersten Gräuel der faschistischen Ära und damit der Geschichte überhaupt verstrickt, dass es bei der Taktik der römischen Kirche nicht verwunderlich wäre, spräche man ihn heilig.“

Der Autor
Karlheinz Deschner, 1924 in Bamberg geboren, ist Schriftsteller, Essayist, Historiker und einer der profiliertesten Kirchenkritiker. 1971 stand er in Nürnberg wegen „Kirchenbeschimpfung“ vor Gericht.
Seit 1970 arbeitet er an der auf zehn Bände angelegten „Kriminalgeschichte des Christentum“, zuletzt erschien Band 9 zur Kirchengeschichte des 16. bis 18. Jahrhunderts. Bereits 1965 veröffentlichte er „Mit Gott und den Faschisten“, ein Buch über das Verhältnis von Papst Pius XII. zu Hitlerdeutschland. 
Zitat - Ende -
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Rechtliches

Verfassungsgerichtshof Österreich https://www.vfgh.gv.at/
Verwaltungsgerichtshof Österreich https://www.vwgh.gv.at/
Oberster Gerichtshof Österreich http://www.ogh.gv.at/

Online-Katalog der Uni-Wien:
http://opac.univie.ac.at/
https://aleph.univie.ac.at/
http://juridicum.univie.ac.at/
http://bibliothek.univie.ac.at/fb-rewi/oeffnungszeiten.html


Siehe auch: Argumente und Beweise bez. laufender Verfahren (Inland und EGMR):
http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/blog-page_10.html

Grundsätzliche juristische Definitionen:
[Gerhard Köbler http://www.koeblergerhard.de/
Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung (15. Auflage 2012)
15., neubearbeitete Auflage 2012. XVI, 512 S.: Kartoniert
Vahlen ISBN 978-3-8006-3961-8
http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=10154555 ]

Zitate einiger Definitionen aus diesem juristischen Wörterbuch:
Seite 276:
Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte Rechte gegenüber dem Staat.
Lit.: Vieweg, K./Röthel, A., Der verständige Durchschnittsmensch, NJW 1999, 969; Lipp, V., Freiheit und Fürsorge - Der Mensch als Rechtsperson, 2000; Schmidinger, H., Der Mensch, 2004
Seite 497:
Wirkung ist die Folge eines Umstands, insbesondere eines Verhaltens. ...
Seite 496:
Wille ist das das menschliche Verhalten leitende Streben bzw. die Fähigkeit des Menschen, sich für ein bestimmtes Verhalten zu entscheiden. Seine Entstehung im Einzelfall ist nicht wirklich geklärt. Die Rechtsordnung geht grundsätzlich von der Freiheit des menschlichen Willens aus.
Lit.: Kerger, H., Wille als Sprechakt und Entscheidung, 2004; Schiemann, A., Kann es einen freien Willen geben?, NJW 2004, 2056
Seite 154:
Freiheit ist allgemein die Möglichkeit der uneingeschränkten Entfaltung. Ihre geistige Voraussetzung ist die (vom Lügner unredlicherweise verlassene) Wahrheit ([lat.] in veritate libertas). ...
Seite 184: 
Gewalt ist allgemein der Einsatz von Kraft zur Erreichung eines Ziels sowie die Möglichkeit hierzu. ...
Seite 199:
Handeln ist das willensgetragene menschliche Verhalten zur Gestaltung der Wirklichkeit. ...
Seite 271:
Macht ist die umfassendere Handlungsmöglichkeit. Fremde M. (z. B. § 93 * I StGB) ist die außerhalb der Bundesrepublik bestehende, mit öffentlicher Gewalt ausgestattete Einrichtung auf höchster Ebene, insbesondere jede ausländische Regierung. Tatsachen, die vor ihr geheimgehalten werden müssen, sind Staatsgeheimnisse.
Machtpyramide ist im Verfassungsrecht die Art der bildlichen Darstellung des Staates, bei der auf einer breiten Staatsbasis (Staatsvolk) ein schmalerer Staatsunterbau (Staatsbedienstete) und auf diesem an der Spitze der Pyramide die Staatsführung (Einzelmensch, kleines Gremium) steht. Lehnsrecht mit Lehnspyramide
Lit.: Zippelius, R.,Allgemeine Staatslehre, 14. A. 2003 

[ * = In Deutschland ]
Seite 210:
Herrschaft ist die Macht oder Gewalt eines Herrn über einen Menschen oder einen Gegenstand. In der Rechtssoziologie (M. Weber) werden als Idealtypen der H.nach deren Legitimation die charismatische(heilsbetonte) H., die traditionelle (herkommensbestimmte) H. und die rationale(vernunftbezogene) H. unterschieden.
Lit.: Herrschaft und Charisma, hg. v. Nippel, W., 2000; Kaak, H., Herrschaft, 2003

Seite 486:
Wahrheit ist der mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsauspruch über einen Sachverhalt. Die W. ist die Grundlage der Freiheit. Sie wird verletzt vor allem vom Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger. Beweis, Verfahren
Lit.: Sendler, H., Skeptisches zur Wahrheit im Verfassungsstaat, NJW 1998, 2260; Stamp, F., Die Wahrheit im Strafverfahren, 1998; Schmitt, F., Theories of truth, 2004
Seite 147-148:
Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt (z. B. § 894 * ZPO Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat, § 1923 * II BGB). Die F. kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.
Lit.: Jochmann, M., Die Fiktion im öffentlichen Recht, 1998; Liu, C., Fiktionen und Vermutungen im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, 2002

[ * = In Deutschland ]
Seite 277:
Menschenrecht ist das dem Menschen als solches (gegenüber dem Staat) zustehende, angeborene (unveräußerliche, unantastbare) Recht (vor allem die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum). Von den Vereinten Nationen ist (1948) eine (noch nicht verbindliche) Allgemeine Deklaration der Menschenrechte, von den Mitgliedstaaten des Europarats (1950) eine Europäische Konvention der Menschenrechte beschlossen worden. Im Grundgesetz * sind die von diesem anerkannten Menschenrechte als Grundrechte aufgenommen. Das M. eines anderen (z. B. eines Kindes) missbraucht als (Egomane bzw.) Menschenrechtstümler, wer es für eigene ungerechtfertigte Zwecke (z. B. Rosenkrieg gegen eine verzweifelt entflohene Partnerin) verwendet.
Lit.: Menschenrechte, 6.A. 2010; http://www.koeblergerhard.de/Fontes/AllgErklMenschenrechte1948.htm; Hartung, F/Commichau, G., Die Entwicklung der Menschen- und Bürgerrechte, 6.A. 1998; Schilling, T., Internationaler Menschenrechtsschutz, 2.A. 2010; Albrecht, A., Zur Erosion der Menschenrechte im demokratischen Rechtsstaat, 2007
[ * = In Deutschland ]
[Anm.: In Österreich steht die Menschenwürde nicht in der Verfassung, jedoch gilt VfGH (Presseinformation aus dem Jahre 2012): https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/8/1/2/CH0004/CMS1353421605654/grundrechtechartapresseinformation.pdf 
Siehe auch EU-Charta der Grundrechte: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV:l33501 ]
Menschenwürde (Art. 1 I GG *) ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die M. besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die M. ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach der Verfassung der höchste Wert unddamit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat ausschließlich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der M. verhindern muss. Art. 1 I GG * ist eine objektive Verfassungsnorm, die sich in der Form einer modal ausgerichteten Generalklausel als Verhaltensnorm an alle richtet, die aber dem Einzelnen kein subjektives Recht gewährt. Ihren Kern bildet der Schutz vor Tabuverletzungen. Eine ihrer wichtigsten Ausprägungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die M. ist auch ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union.
Lit.: Meyer-Ladewig, J., Menschenwürde und Europäische Menschenrechtskonvention, NJW 2004, 981; Menschenwürde, hg. v. Sandkühler, H., 2007; Ladeur, K./Augsberg, I., Die Funktion der Menschenwürde im Verfassungsstaat, 2008; Hufen F., Die Menschenwürde, JuS 2010,1
[ * = In Deutschland ]
Seite 311:
Person ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod. Juristische (früher moralische) P. ist die rechtlich geregelte soziale Organisation (Zusammenfassung von Menschen oder Sachen), der die geltende Rechtsordnung eine eigene allgemeine Rechtsfähigkeit zuerkennt, so dass sie unabhängig von ihrem Mitgliederbestand selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. ...
Seite 497: 
Wirtschaft ist die Gesamtheit der Einrichtungen und Maßnahmen zur planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs an Gütern.
Lit.: Gabler-Wirtschafts-Lexikon, red. v. Arentzen, U., 17. A. 2010; Rittershofer, W., Wirtschaftslexikon, 4. A. 2009; Der Brockhaus Wirtschaft, hg. v.  Hogen, H., 2003
Seite 410:
System ist das planmäßige Gefüge einer Gedankenmehrheit.
Lit.: Peine, F., Recht als System, 1983; Canaris C., Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz, 2.A. 1983; Systembildung  und Systemlücken in Kerngebieten des europäischen Privatrechts, hg. v. Grundmann, S. , 2000; Röhrich, W., Die politischen Systeme, 1999
Seite 339:
Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.). 
___
Manfried Welan
Über die Grundrechte und ihre Entwicklung in Österreich
http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/welan_grundrechte.pdf
Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack, Entwurf sozialer Grundrechte
http://www.konvent.gv.at/K/DE/AVORL-K/AVORL-K_00313/fnameorig_017399.html
Grundrechte und Menschenwürde (Rechtsschutztag BMI 04.11.2004):
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2005/01_02/artikel_11.aspx
Die „Petition Menschenwürde“ der Österreichischen Palliativgesellschaft (2014):
http://www.imabe.org/index.php?id=2040
___

Update 08.12.2015 - 14.12.2015 (letztes Update 10.10., 20.12.2016)
Thema Züchtigungsrecht der Leiter und Erzieher von Heimen
(Quellen: Wiener Stadt- und Landesarchiv, veröffentlicht auch auf www.döh.at im Jahre 2015):    http://ruzsicska.lima-city.de/Staatsarchiv/
(Update 20.12.2016) Ergänzung: http://ruzsicska.lima-city.de/MA-8/
[ Beispiel einer korrekten Quellenangabe (03.03.2017, Dr. Stefan Spevak, MA-8): 
WStLA, M.Abt. 207, A1, VIII - 18/1967
(Lang ausgeschrieben: Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 207 - Jugendamt, A1 - Allgemeine Reihe, Faszikel VIII, Zl. 18/1967)
]
Zitat - Anfang -
NORMALIEN DER MAGISTRATSABTEILUNG 17-ANSTALTENAMT
                                            Nr. 3/1952.
                             Ausgegeben am 18.Jänner 1952.
                                     Mag.Abt.17-I-534/51.
                             Vorzahl: Abt. V/4-M-14.051/41

Regelung der Disziplinarmittel gegenüber den Zöglingen der
                         städt. Jugendfürsorgeanstalten.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
           Die Anwendung von Disziplinarmittel gegenüber den
Zöglingen in den Jugendfürsorgeanstalten wurde mit Erlaß der
Magistratsabteilung 9 vom 19.April 1924, Zl.:M.Abt.9-3781/24,
geregelt.
           Diese Weisungen werden neuerlich in Erinnerung gebracht
und die Direktionen (Leitungen, Verwaltungen) der städtischen
Erziehungs- und Kinderheime, des Heimes für körperbehinderte
Kinder und der Lehrlings- und Durchzugsheime eindringlich be-
auftragt, die mit der Erziehung und Pflege von Anstaltszöglin-
gen betrauten Bediensteten periodisch so zu unterweisen, daß
jede Erziehungsperson - Erzieher, Erzieherin, Pflegerin,
Meister, Meisterin, Gehilfe usw. - unbedingt davon Kenntnis
hat.
           Die erstmalige Kenntnisnahme ist von den Bediensteten
durch Unterschrift zu bestätigen.
           Nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch steht das
Recht und die Pflicht der Erziehung der Anstaltszöglinge
zweifellos dem Anstaltsleiter zu. Daraus folgt auch ihr Recht,
auf Sittlichkeit, Gehorsam, häusliche Ordnung und Ruhe zu
dringen und bei Zuwiderhandlungen sie zu strafen. Die Grenzen
dafür sind im § 413, Strafgesetz, gezogen.
           Mit der Aufnahme der Kinder in eine Jugendfürsorge-
anstalt geht das Recht der Erziehung derselben auf den Anstalts-
leiter über. Als wesentliche Strafmittel, welche natürlich indi-
viduell anzuwenden sind, gelten:
           Ermahnung, Tadel, Verweis, Androhung des Entzuges von
Begünstigungen bzw. Entzug von Begünstigungen (Besuchsverbot,
Ausgangsverbot, Ausschluß von der Kameradschaftszuteilung, von
Gemeinschaftsspielen und ähnlichen Veranstaltungen), Vorführung
in die Kanzlei des Direktors und Anhalten der Kinder dort-
selbst.
           In den Ausnahmsfällen körperlicher Züchtigung von
Zöglingen durch Erziehungs- oder Aufsichtspersonen haben diese
dem Anstaltsleiter darüber unverzüglich Meldung zu erstatten.
           Nach Beurteilung des Vorkommnisses bleibt es dem
Anstaltsleiter überlassen, gegebenenfalls die Anzeige an die
vorgesetzte Dienststelle zu erstatten.
           Hiermit wird das Normale A Nr. 461 außer Kraft gesetzt.
                             -----------------------
           Die Regelung der Disziplinarmittel gegenüber den Zög-
lingen der städtischen Jugendfürsorgeanstalten ergänze ich durch
folgenden Zusatz:
           Alle Mitarbeiter des Erziehungsheimes Eggenburg sind
verpflichtet, bei auftretenden größeren Schwierigkeiten mit
Zöglingen die Hilfe der Erziehungsleiter, des Heilpädagogen
und des Direktors in Anspruch zu nehmen.
                                                                Karl Buresch
                                                                     Direktor
[anm. handschriftlich: Tiefenbacher Franz]
__

                        Jugendamt der Stadt Wien.
                                                           Wien, am 25.April 1958.
An
                       Herrn Dr. Johann Krenek
                                                              im Hause.

            Es wird mir mitgeteilt, daß im Erziehungsheim "Hohe Warte"
geohrfeigt wird, daß Gruppen eine Stunde lang zur Strafe schwei-
gend sitzen müssen, daß man Kinder längere Zeit zur Strafe
stehen lässt.
            Wir beide wissen, daß diese Maßnahmen jeder Pädagogik
widersprechen, unsere mehr- oder mindergestörten Kinder nicht
heilen, sondern seelisch schwer schädigen.
            Ich bitte Sie neuerlich, mit mir darüber ins Gespräch
zu kommen.

                                                      Der Abteilungsleiter:
                                                      [anm. handschriftl. paraphiert]
                                                           Senatsrat.
Ergeht in Abschrift an:
Frau Obermagistratsrat Dr. Diesner.
                                 [anm. handschriftl. Unterschrift: Anton Tesarek]

[zusätzliche Anm.(14.12.2015 - 26.01.2017):
Leiter der MA-11, Prof. Anton Tesarek (1950-1962):
https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Anton_Tesarek
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Anton_Tesarek
https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Jugendamt
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Magistratsabteilung_11_-_Wiener_Kinder-_und_Jugendhilfe
Div. Jugendamtsleiter:
    Josef Gold (1916-1920)
    Dr. Rudolf Hornek (1921-1925)
    Dr. Franz Karner (1925-1927)
    Dr. Stephan Rieder (1927-1938)
    Dr. Hans Wolschansky (1938-1945)
    Dr. Ernst Schönbauer (1945/1946)
    Dr. Alfred Seemann (1946-1948)
    Dr. Ottokar Karbas (1948-1950)
    Prof. Anton Tesarek (1950-1962)
    Dr. Karl Ourednik (1963-1967)
    Dr. Walter Prohaska (1968-1991)
    Dr. Adelheid Bretterbauer (seit 1992)

....
Derzeitiger Leiter der MA-11, Mag. Johannes Köhler (seit 2009):
https://www.wien.gv.at/rk/msg/2009/0225/008.html
https://www.wien.gv.at/presse/2009/02/25/neuer-chef-im-amt-fuer-jugend-und-familie ]

__

MA 11 - VIII/18/67              Wien, 22. Feber 1967
Regelung der Disziplinarmittel gegenüber Zöglingen

An das
Bundesministerium für Justiz
Schmerlingplatz 10
1010 Wien

Der Magistrat der Stadt Wien, Abteilung 11, beabsichtigt, die
Dienstvorschrift für Erzieher in den Heimen der Stadt Wien für
Kinder und Jugendliche neu zu verlautbaren. In dieser Dienst-
vorschrift sollen auch die zulässigen Disziplinarmittel gegenüber
Zöglingen dargestellt und auch bestimmt werden, ob die Anwendung
des Disziplinarmittels dem Anstaltsleiter oder auch dem Gruppen-
erzieher zukommt.

Im Zusammenhang mit der Neuordnung muß auch zu der Frage der
körperlichen Züchtigung von Zöglingen Stellung genommen werden.
In der letzten Regelung wurde die Auffassung vertreten, daß mit
der Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in ein Erziehungsheim
das Recht auf Erziehung dieser Minderjährigen auf den Anstalts-
leiter übergegangen ist. Dem Anstaltsleiter stünde somit im Rah-
men der durch § 413 StG. gezogenen Grenzen das Recht auf körper-
liche Züchtigung des Zöglings im Umfang des § 145 ABGB zu. In der
Anmerkung 21 zu § 145 ABGB im Klang Kommentar, erster Band, zweiter
Halbband, Seite 66, wird gleichfals die Ansicht vertreten, daß
bei einer Delegation der Erziehungsgewalt diesen Personen bei
körperlicher Züchtigung ein Rechtfertigungsgrund zukomme. Diese
Delegation kann bei Jugendwohlfahrtsmaßnahmen aus dem gerichtlichen
Beschluß über die Anordnung der Maßnahme oder aus der Zustimmung
der Eltern zur freiwilligen Erziehungshilfe abgeleitet werden.

Der Magistrat der Stadt Wien, Abteilung 11, beehrt sich, wegen
der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage die Ansicht des Bundes-
ministeriums für Justiz einzuholen. Im besonderen wird um die Be-
kanntgabe der da. Ansicht gebeten, ob ein Übergang des Rechtes
auf körperliche Züchtigung überhaupt möglich und durch die beste-
hende Rechtslage gedeckt ist. Falls diese Delegation bejaht wird,
wolle auch mitgeteilt werden, ob nur dem Leiter der Anstalt
oder auch dem Gruppenerzieher in Ausnahmefällen das Recht auf
körperliche Züchtigung des Zöglings und damit ein Rechtfertigungs-
grund zusteht.

Der Magistrat der Stadt Wien dankt im voraus für die besondere
Mühewaltung.

                                                         Für den Abteilungsleiter
                                                                   Dr. Prohaska
                                                                   Ob. Mag. Rat
__
MA 11 - VIII/18/67              Wien, 14. August 1967
Regelung der Disziplinarmittel gegenüber Zöglingen

An das
Bundesministerium für Justiz
Schmerlingplatz 10
1010 Wien

Der Magistrat der Stadt Wien, Abteilung 11, hat mit Schreiben
vom 22. Feber 1967 das Bundesministerium für Justiz von der
Absicht unterrichtet, die Dienstvorschrift für Erzieher in
den Heimen der Stadt Wien für Kinder und Jugendliche neu zu
verlautbaren. In diesem Zusammenhang wurde das do. Bundes-
ministerium um gutächtliche Äußerung zur Frage der Zulässig-
keit der körperlichen Züchtigung von Zöglingen gebeten.

Der Magistrat der Stadt Wien beehrt sich darauf hinzuweisen,
daß eine Erledigung in dieser Anfrage bisher nicht erfolgt
ist. Da die Neufassung der Dienstvorschrift aus anderen
Gründen dringlich erscheint, wird höflichst um eheste Beant-
wortung der ha. Anfrage vom 22. Feber 1967 gebeten.

                                                         Für den Abteilungsleiter
                                                                   Dr. Prohaska
                                                                   Ob. Mag. Rat
__
MA 11 - VIII/18/67              Wien, 29. August 1967
Regelung der Disziplinarmittel gegenüber Zöglingen

An das
Dezernat VI

Auf die Anfrage vom 16. Feber 1967 wird beiliegend eine Abschrift
der Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz übermittelt.
Hinsichtlich der Neufassung des Normales wird auf ein Gespräch
mit Herrn Senatsrat Dr. Kothbauer hingewiesen. Es wird angeregt,
die Ansicht des Bundesministeriums für Justiz in der nächsten
Sitzung der Heimdirektoren zur Kenntnis zu bringen.

                                                                   Dr. Prohaska
                                                                   Ob. Mag. Rat
1 Beilage
[anm. Handschriftlich: ... Frage an BM. Justiz Zürich, Schweden,]
__
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
                                    11.928-1/67
An den
           Magistrat der Stadt Wien
           Magistratsabteilung 11

                                                                    Schottenring 22
                                                           1010  Wien I.

Betrifft: Züchtigungsrecht der Leiter
und Erzieher in Heimen.

            Mit Beziehung auf die Schreiben vom
22.2. und 14.8.1967, MA 11-VIII/18/67, teilt
das Bundesministerium für Justiz folgendes mit:
            Das Bundesministerium für Justiz hat
die Frage, ob den Anstaltsleitern und den Gruppen-
erziehern in den Heimen der Stadt Wien für Kinder
und Jugendliche ein Recht auf Züchtigung der Zög-
linge zustehe, eingehend geprüft. Diese Prüfung
hat ergeben, daß diese Frage nicht bejaht werden
kann. Da den in Heimen der öffentlichen Jugend-
wohlfahrtspflege tätigen Erziehern kraft ausdrück-
licher gesetzlicher Bestimmung ein Recht auf Züch-
tigung der Zöglinge nicht eingeräumt ist, könnte
man ein solches Recht nur aus dem, den bürgerlich-
rechtlichen Erziehungsberechtigten nach dem bürger-
lichen Recht zustehenden Züchtigungsrecht ableiten.
Eine solche Ableitung kann aber nach der Meinung des
Bundesministeriums für Justiz nicht vertreten wer-
den, weil die Träger der öffentlichen Erziehung kraft
öffentlichen Rechtes und nicht auf Grund einer Ab-
leitung aus dem bürgerlichen Recht tätig werden.

           Bemerkt sei, daß das Bundesministerium
für Justiz den gleichen Standpunkt bezüglich
der in den Justizanstalten tätigen Beamten, be-
sonders bezüglich der in den Bundesanstalten
für Erziehungsbedürftige tätigen Anstaltsleiter
und Erzieher, einnimmt.

                                     24. August 1967
                             Für den Bundesminister:
                                     Hoyer
Zitat - Ende -


__________________________________________________________________

Update 18.09.2014 - 11.01.2016


Zur damaligen Rechtslage (Herzlichen Dank an die unbekannte InformantIn dieser Info!!!):
Felix Ermacora
Handbuch der Grundfreiheiten und der Menschenrechte (1963) Seite 235:
(Update 11.01.2016: http://ruzsicska.lima-city.de/Gesetze/Ermacora,_Handbuch_1963_Seite_235.pdf)
Zitat - Anfang -
   Das  „Züchtigungsrecht“ von Lehrern, Eltern, militärischen Vorgesetzten und Organen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit steht eng mit dem Grundrecht der persönlichen Freiheit im Zusammenhang. Das „Züchtigungsrecht“ der Eltern wird – solange die Einheit und Integrität der Familie von staatlichen Eingriffen frei ist – außerhalb des Grundrechtskataloges liegen. Hingegen würde die Züchtigung durch Lehrer, militärische Vorgesetzte und Organe der öffentlichen Sicherheit eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt sein[132b]. In jedem Fall wird die Züchtigung eine menschenunwürdige Behandlung im Sinne des Art. 3 Konv. Sein. Soferne den genannten Organen die Anwendung dieses Mittels nicht ausdrücklich geboten ist[133], wird daher dieser Eingriff in die physische Integrität – trotz besonderen Gewaltverhältnisses, dem Menschen unterworfen sind – verboten sein. Vor allem bestimmt § 4 Abs. 4 der ADV. ausdrücklich, daß die Menschenwürde des Soldaten zu achten, oberste Aufgabe des Vorgesetzten ist. Eine gewohnheitsrechtliche Begründung des "Züchtigungsrechtes"[132b][134] in der Schule, scheint sich zu erhalten, solange die Eltern sich nicht gegen eine solche Züchtigung wenden.

[Fußnoten:
[132b] Das Züchtigungsrecht durch einen Lehrer während des Unterrichts erfolgt bei Ausübung der Hoheitsverwaltung (OGH. U. v. 7. Juni 1960, 10 b 173, in: ÖJZ. 1960, S. 658). Zu derselben Auffassung gelangt der Dritte Zivilsenat des BGH. in einer grundsätzlichen Entscheidung vom 28. November 1960, III ZR 200/59.
[133] Vgl. den § 65 der Gendarmeriedienstinstruktion 1894.
[134] Vgl. Schmidt, Bemerkungen zur Rechtsprechung des BGH. zur Frage des Züchtigungsrechtes der Lehrer, in: DJZ. 1959, S. 518. Siehe auch Fischel, Protokolle, S. 102: Der Antrag wurde gestellt, die körperliche Züchtigung zu verbieten.
]
Zitat - Ende -
Excurs:
Lehrer dürfen sie seit 1974[1] nicht mehr schlagen, am Arbeitsplatz wurde „Züchtigung“  1982 verboten[2]. 
Mit der Neuordnung des Kindschaftsrechts im Jahr 1977 das vormalige Züchtigungsrecht der Eltern (§ 145 ABGB aF[3]) beseitigt. Zuvor schon war, nämlich im Jahr 1975, der § 413 StG (Strafgesetz 1945), welcher das elterliche Züchtigungsrecht legitimiert hatte und lediglich in der Weise einschränkt abgeschafft worden. Eine erste echte Trendwende brachte der am 1.1.1978 eingeführte, nunmehr "alte" § 146a ABGB,  der im Abschnitt "Von den Rechten zwischen Eltern[4] und Kindern[5]" festlegte. Da bei dieser damaligen sachten Gesetzesnovellierung jedoch davon abgesehen worden war, erachteten die Kritiker der Idee der gewaltfreien Erziehung die Frage als ungeklärt[6], ob nicht doch auch weiterhin die körperliche oder psychische Züchtigung[7]gerechtfertigt sein könnte. Die Unklarheiten zur Interpretation des Willens des Gesetzgebers wurden schließlich mit der Kindschaftsrechts-Reform 1989 beseitigt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, die bereits zuvor Gewalttaten als Erziehungsmittel für minderjährige Kinder ablehnte – ein absolutes Gewaltverbot in der Kindererziehung[8] verankert hatte.
Z. B die damalige Rechtslage in Tiroler Kinderheimen: Züchtigen ist verboten: Nach § 17 Abs. 4 der Verordnung, LGBl. Nr. 208/1966, war jede Art von körperlicher Züchtigung in Heimen generell verboten.
Analog dazu Wien: Siehe Rechtsteil des Endberichtes der Wilheminenberg-Kommission http://www.kommission-wilhelminenberg.at/ , Kapitel 7 - Bewertung der Missstände, Seite 193ff, Seite 198 nimmt Bezug auf folgende gesetzliche Verordnung: http://www.kommission-wilhelminenberg.at/presse/jun2013/Bericht-Wilhelminenberg-web_code.pdf - LGBl vom 18.10.1956, 27. Verordnung: Richtlinien für den Betrieb von Heimen http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1956/pdf/lg1956015.pdf

Es mag vielleicht "State of the Art" gewesen sein Kinder zu züchtigen, allerdings verboten (sic!!!), in ersetzten pädagogischen Konzepten und Gesetzen seit dem Nationalsozialismus aber keinesfalls "State of the Art".

Fußnoten zum Excurs:
[1] §47 (3) Schulunterrichtsgesetz: Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1974_139_0/1974_139_0.pdf
[2] Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 
„M a ß r e g e l u n g s v e r b o t Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen§ 22. (1) Körperliche Züchtigung oder erhebliche wörtliche Beleidigung sind verboten. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1982_229_0/1982_229_0.pdf
[3] „… unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen.“
[4] "minderjährige Kind die Anordnungen der Eltern zu befolgen hat"
[5] "die Eltern bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen haben".
[6] "festzulegen, in welcher Weise die Eltern ihre Anordnungen durchsetzen dürfen" (JAB 587 BlgNR 14. GP),
[7] "in wohl verstandener Erziehungsabsicht“
[8] "Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig." http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1989_162_0/1989_162_0.pdf
 
!! Keine Ausrede für den aktuellen Steinhof-Geheimbericht des KAV und Krankenanstalten allgemein !!! (Update 18.09.2014)
siehe http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/kommissionsakrobatik.html#Jesionek
(Herzlichen Dank an die unbekannte InformantIn!!!)
Disziplinarmassnahmen bei Kindern in Krankenanstalten
Bundesministerium für Soziale Verwaltung, den 10.05.1954, Zl. V-56.256-17/54
Quelle: Staatsarchiv 
http://ruzsicska.lima-city.de/Disziplinierungsmassnahmen_bei_Kindern_in_Krankenanstalten_10.05.1954.pdf
http://ruzsicska.lima-city.de/Disziplinierungsmassnahmen_bei_Kindern_in_Krankenanstalten_10.05.1954_Deckblatt.pdf
Update, 12.12.2014 - Echtheitsbeweis des Erlasses vom 10.05.1954, Quelle OÖ Landesarchiv: http://ruzsicska.lima-city.de/San_1092_1954.pdf
Siehe des Weiteren: Thema KAV und Psychiatrie

______________________________________________________________
Thema Begutachtung (Update 23.02.2016):

Grundsätzlich:
Genfer Deklaration des Weltärztebundes (=zeitgemäßer Hypokratischer Eid)
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf
http://www.wma.net/en/30publications/10policies/g1/index.html
Deklaration von Helsinki (1964 - 2013)
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/DeklHelsinki2013.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Deklaration_von_Helsinki
Weltärztebund / World Medical Association, WMA
Handbuch der ärztlichen Ethik (2005)

http://www.wma.net/en/30publications/30ethicsmanual/pdf/ethics_manual_german.pdf

Zur grundsätzlichen Problematik von Gutachten im psychotraumatologischen Umfeld:
Psychologische Gutachten: Wissen über Traumata mangelhaft
Dtsch Arztebl 2002; 99(33): A-2148 / B-1824 / C-1716
Gierlichs, Hans Wolfgang http://www.aerzteblatt.de/archiv/32587

http://www.aerzteblatt.de/dae-plus/zusatzinfo?heftid=2318
Literatur:
1.    Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren (2001): Richtlinien für die psychologische und medizinische Untersuchung von traumatisierten Flüchtlingen und Folteropfern, 3. Auflage, Deutscher Psychologen Verlag
2.    Birck, A. (2002): Traumatisierte Flüchtlinge, wie glaubhaft sind ihre Aussagen, Asanger
3.    Gierlichs, H. W. (2001): Katastrophale Folgen, Gutachten über (traumatisierte) Asylbewerber, Mabuse 132
4.    Graessner, S. und M. Wenk-Ansohn (2000): Die Spuren der Folter, Behandlungszentrum f. Folteropfer, Berlin,
5.    Haenel F(2002): Psychisch reaktive Kriegs- und Folterfolgen – Die Einflüsse sozialer und rechtlicher Umstände auf die psychotherapeutische Behandlung von Folterüberlebenden. Psychotherapeut 47 (2002) 3, 185–188
6.    Henningsen, F. (2002): Traumatisierte Flüchtlinge und der Prozess der Begutachtung. Psychoanalytische Perspektiven. Psyche (im Druck)
7.    Wirtgen, W. Hrg. (2002): Trauma – Wahrnehmung des Unsagbaren, 3. Auflage, Asanger


Ferdinand Haenel - 
Zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (2003)  http://www.stasiopfer-rente.de/studie/studie-05.pdf
siehe auch SBPM (2003-2004): http://www.aerzteblatt.de/down.asp?typ=PDF&id=995
(Herzlichen Dank an die unbekannte InformantIn für diese wichtige Info!)

Überarbeitete Fassung (2012) mit Berücksichtigung des Istanbul-Protokolls:
http://sbpm.web-com-service.de/downloads/SBPM_Standards_und_Curriculum_2012.pdf
bzw.: http://ruzsicska.lima-city.de/Trauma/SBPM_Standards_und_Curriculum_2012.pdf
bzw. Deutsche Bundesärztekammer: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/CurrStandardsBegutachtungTrauma2012.pdf
SBPM http://www.sbpm.de/
Projektgruppe „Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen“
Dr. med. H. W. Gierlichs
Hahner Str. 29  52076 Aachen
Dr. med. F. Haenel
Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin
Dr. phil. Dipl. Psych. F. Henningsen
Deutsche Psychoanalytische Vereinigung
Dipl. Psych. E. Schaeffer
Psychosoz. Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf
Dr. med. H. Spranger
Fritz Reuter Weg 17 24229 Strande
Dr. med. M. Wenk-Ansohn
Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin
Dr. med. W. Wirtgen
Refugio München


Das Istanbul-Protokoll http://www.istanbulprotocol.info/index.php/de/ 
(Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe) ist der Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung in der Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung von Fällen mutmaßlicher Folter und für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und andere Ermittlungsbehörden.
Kurzinfo über das Istanbul-Protokoll (MRM — MenschenRechtsMagazin Heft 2/2008):
https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/files/3417/mrm13_02_online_2009_09_15.pdf

Andreas Frewer, Holger Furtmayr, Kerstin Krása, Thomas Wenzel (Hg.)
Istanbul-Protokoll (2015)
Untersuchung und Dokumentation von Folter und Menschenrechtsverletzungen
2., erweiterte und überarbeitete Auflage 2015
255 Seiten mit 15 Abbildungen kartoniert
ISBN 978-3-8471-0030-0
V&R unipress

http://www.v-r.de/de/istanbul_protokoll/t-0/1010111/
http://www.v-r.de/_uploads_media/files/9783737000307_frewer_oa_wz_010746.pdf
bzw.: http://ruzsicska.lima-city.de/Trauma/9783737000307_frewer_oa_wz_010746.pdf
http://www.torturevictims.ch/de

Volksanwaltschaft (http://volksanwaltschaft.gv.at/)
http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/blega/organigramm-20151210.pdf
Verstärkung des präventiven Menschenrechtsschutzes durch Anwendung des
Istanbul-Protokolls in allen österreichischen Krankenanstalten
14.12.2015:

http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Verstaerkung-des-praeventiven-Menschenrechtsschutzes-durch-Anwendung-des-Istanbul-Protokolls-in-allen-oesterreichischen-Krankenanstalten
bzw.: http://ruzsicska.lima-city.de/VA/Istanbul-Protokoll-Volksanwaltschaft_14.12.2015.pdf
und http://ruzsicska.lima-city.de/VA/Volksanwaltschaft_30.01.2016.pdf
Zitat - Anfang - 
14. Dezember 2015
Medienöffentlich durch eine private Videoaufzeichnung wurde der Fall einer 47-jährigen Wienerin, Frau Claudia W. Diese brachte zur Anzeige, in der Silvesternacht zum 1. Jänner 2015 von Exekutivbeamten an einer Tankstelle zu Unrecht zu Boden geworfen, anschließend an Armen und Füssen gefesselt, in den Rücken getreten, gedemütigt und in weiterer Folge mehrere Stunden in einer Polizeiinspektion festgehalten worden zu sein...

Zwingende Verpflichtung zum Schutz potentieller Opfer

Die Volksanwaltschaft hat entsprechend einem Vorschlag der Kommission 4 den Sachverhalt gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit anonymisiert offengelegt und deutlich gemacht, dass Krankenanstalten bzw. den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung von behaupteten Polizeiübergriffen zukommt.

Die Glaubwürdigkeit des Verbots von Folter und anderen Misshandlungsformen leidet mit jedem Fall, in dem Amtspersonen, die für solche Delikte verantwortlich sind, für ihre Handlungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn Informationen zutage treten, die auf Misshandlung hindeuten und darauf keine sofortige und wirksame Reaktion erfolgt, entsteht verständlicherweise der Eindruck, dass Organwalter ohnehin nie bestraft werden würden. Alle Anstrengungen, Menschenrechtsprinzipien durch strikte Einstellungspolitik und berufliche Aus- und Fortbildung zu fördern, werden dadurch untergraben und tragen zum Verfall der Werte bei, welche die Fundamente einer demokratischen Gesellschaft bilden.

Art. 12 und 13 der UN-Konvention gegen Folter (CAT) sowie Art. 3 EMRK verpflichten alle Mitgliedstaaten dazu, jede glaubwürdig behauptete oder vermutete Verletzung des Verbots der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch öffentlich Bedienstete in möglichst effizienter und schnellster Weise von einer unabhängigen unparteiischen Instanz untersuchen zu lassen. Aus Art. 3 EMRK, Art. 13 CAT und dem CBT-Standards ergibt sich eindeutig, dass eine unabhängige Untersuchung möglicher im staatlichen Gewahrsam erlittener Misshandlungen geeignet sein muss, zu einer Entscheidung darüber zu führen, ob Gewalt oder andere angewandte Methoden unter den jeweiligen Umständen gerechtfertigt war oder nicht. Die staatliche Verpflichtung zu einer gründlichen Untersuchung richtet sich dabei nicht auf ein bestimmtes Ergebnis, sondern auf die eingesetzten Mittel. Sie erfordert, dass alle vernünftigen und möglichen Schritte unternommen werden, um Beweise über den Vorfall zu sichern, unter anderem die vorgeblichen Opfer, Verdächtige und Augenzeugen zu identifizieren und zu vernehmen und Misshandlungsspuren frühzeitig und umfassend zu sichern.


Bedeutung des Istanbul-Protokolls für Ärztinnen und Ärzte

Das 2001 erstmals veröffentlichte Istanbul-Protokoll (Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe) ist der Standard der Vereinten Nationen für die Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung von Fällen mutmaßlicher Folter für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und anderer Ermittlungsbehörden. Es ergeben sich daraus Leitlinien und Hinweise für Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, sowie Psychologinnen und Psychologen, wie sie Folter und Misshandlungsvorwürfen effektiv nachgehen, Folgen dokumentieren und ordnungsgemäß sichern können. Von den 6 Kapiteln und 4 Anhängen, aus denen dieses Handbuch besteht, wenden sich die zwei umfangreichsten Kapitel der körperlichen und psychologischen Untersuchung sowie drei Anhänge speziell an Ärztinnen und Ärzte. Allerdings ist diesen die Existenz des Istanbul-Protokolls vielfach nicht bekannt.

BMG folgt Empfehlung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Empfehlung der Volksanwaltschaft im September 2015 zum Anlass genommen, sämtliche Krankenanstaltenträger Österreichs über das Istanbul-Protokoll zu informieren sowie diese ersucht, für die Sicherstellung der Implementierung des Istanbul-Protokolls Sorge zu tragen.

Zitat - Ende -
Nationaler Aktionsplan Menschenrechte der Volksanwaltschaft (NAP)
http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle/nationaler-aktionsplan-menschenrechte 
Zusammenfassung der Vorschläge der Zivilgesellschaft (Stand:13.02.2015), Seite 5:
Zitat - Anfang -
Art. 5 – Verbot der Folter: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

  • Straftatbestand gegen Folter gemäß CAT
  • Umsetzung des Istanbul Protokolls (UN-Handbuch zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter) im Asylverfahren, um Erkennung von Traumata und damit faire Verfahrensabläufe sicherzustellen und Behandlungsangebote zeitgerecht zugänglich zu machen (Aslyrecht s. auch Art 8, 14)
  • Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für medizinisches Personal zum Istanbul Protokoll 
  • Alternativen zu medikamentöser und mechanischer Fixierung in psychosozialen Einrichtungen; Kontrolle durch Patientenanwaltschaften auch an Wochenenden & Feiertagen; Videobeobachtungen in psychiatrischen Abteilungen und Forensik unter Wahrung von Privatsphäre, Menschenwürde und Verhältnismäßigkeit wie in Justizanstalten
Zitat - Ende -
http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/1g65o/Zusammenfassung%20der%20Stellungnahmen%20der%20NGOs.pdf
siehe dazu die UNO-Resolution 217 A (III).  Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948: http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf


Die Anamnese darf keinesfalls zum Verhör werden
Diagnose und Dokumentation psychologischer und körperlicher Folgen von Gewalt. 

http://www.springermedizin.at/artikel/10473-die-anamnese-darf-keinesfalls-zum-verhoer-werden

Documenting Torture Internationally (Nur in Englisch)
http://physiciansforhumanrights.org/issues/torture/international-torture.html

https://s3.amazonaws.com/PHR_Reports/istanbul-protocol_opt.pdf
PROFESSIONAL TRAINING SERIES No. 8/Rev.1
Istanbul Protocol
Manual on the Effective Investigation and
Documentation of Torture and Other Cruel,
Inhuman or Degrading Treatment or Punishment
UNITED NATIONS New York and Geneva, 2004

http://www.ohchr.org/Documents/Publications/training8Rev1en.pdf
 
Studie zu Traumafolgekosten:
Deutsche Traumafolgekostenstudie (Universitätsklinikum Ulm, 2012)
http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/wp-content/uploads/2014/10/Publikat_Deutsche_Traumafolgekostenstudie_final_2.pdf

Thema Retraumatisierung mittels Rechtsprozeduren inkl. Begutachtung:
Entschädigung — Wiedergutmachung oder erneute Traumatisierung?
Elisabeth Brainin, November 1998
http://www.univie.ac.at/jugend-ns/html/brainin01.htm

Siehe auch Klartext von RA Dr. Christian Sailer zur derzeitigen Situation in Österreich:
Bundessozialamt boykottiert Verbrechensopfergesetz:
http://victimsmission.com/wp-content/uploads/2013/12/Pressemitteilung-BuSozA-boykottiert-VOG-18.12.2013.pdf

bzw.: http://ruzsicska.lima-city.de/Pressemitteilung-BuSozA-boykottiert-VOG-18.12.2013.pdf
Gutachterbestellung im Strafprozess:
Zur Frage der Waffengleichheit von Gutachten (Der Standard, 02.04.2015)
http://derstandard.at/2000013786501/VfGH-kippt-alte-Gutachter-Bestellung-bei-Strafprozessen
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/0/9/CH0003/CMS1427957614712/sachverstaendigepresseinfo.pdf
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/0/9/CH0003/CMS1427957614712/sachvwerstaendigeentscheidung.pdf


UN-CAT-Folterdefinition (zutreffende Argumentation!!!):
http://www.antifolterkonvention.de/definition-der-folter-3153/
http://www.antifolterkonvention.de/
CAT = Committee Against Torture
http://www.ohchr.org/en/hrbodies/cat/pages/catindex.aspx


div. Gutachterrichtlinien:
Offenbar gibt es bis dato (2016) in Österreich noch keine allgemein verbindlichen Qualitätsstandards von Begutachtungen (sic!!!) - Siehe dazu das Bundesministerium für öffentliche Sicherheit schon aus dem Jahr 2005, z. B. zum Thema Kindesmissbrauch: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2005/05_06/files/Kindesmissbrauch.pdf

Kunzl, Franziska (2012): Qualitätsanalyse österreichischer Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose von Sexualstraftätern.
Open Access Repositorium der Universität Ulm. Dissertation. http://dx.doi.org/10.18725/OPARU-2295

Zu den derzeit (leider) immer noch nicht gesetzlich allgemein verbindlichen
Gutachter- und Gutachtensrichtlinien in Österreich, siehe z. B.:
Dr. Martin Attlmayr
Der/die Sachverständige im Verwaltungsverfahren
Kärntner Verwaltungsakademie 2013

http://www.ktn.gv.at/280330_DE--Der_Sachverstaendige_im_Verwaltungsverfahren_Attlmayr_2013.pdf

(Update, 09.06.2016) Dr. Gerhard Aigner, Der (Amts)sachverständige im Lichte des Verwaltungsgerichtshofes, Juristische Blätter, Jg. 105, Heft13/14, 2.Juli 1983, Seiten 352-360 (Ort: Juridicum Wien, Freihandausstellung, 4.Stock) http://ruzsicska.lima-city.de/Justiz/JBl_1983_Aigner_G_Seiten_352-360.PDF
Zur Illustration siehe z. B. eine von mehreren im Internet leicht zu googelnder Entscheidungen, hier z. B. des BVwG (W150 2006540-1, den 28.05.2014), welches die Gutachter- bzw. Gutachtensproblematik z. B. u. a. hinsichtlich der Schlüssigkeit von Gutachten exemlarisch klar und in aller Deutlichkeit mit den wesentlichsten Literaturhinweisen darstellt (ab 2.1.1.): http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20140528_W150_2006540_1_00/BVWGT_20140528_W150_2006540_1_00.html
div. Literatur:
Dr. Martin Attlmayr, Univ.-Doz. Dr. Thomas E. Walzel von Wiesentreu
Handbuch des Sachverständigenrechts
Praxisleitfaden für das Verwaltungsverfahren (Springer Verlag 2006)
ISBN: 978-3-211-23833-2 (Print) 978-3-211-33268-9 (Online)
http://link.springer.com/book/10.1007%2F3-211-33268-5

oder Gratisdownload: http://bookzz.org/book/862932/42af27
Attlmayr/Walzel von Wiesentreu (Hrsg)
Sachverständigenrecht Für das Verwaltungsverfahren (2.Auflage, 2015)

ISBN: 978-3-7046-6547-8
http://www.verlagoesterreich.at/sachverstaendigenrecht-attlmayr/walzel-von-wiesentreu-978-3-7046-6547-8
Hans Erich Diemath / Kurt Grabner / Christian Kopetzki / Johannes Zahrl (Hg.)
Das ärztliche Gutachten (5. Auflage 2008) ISBN: 978-3-902552-24-2
http://www.aerzteverlagshaus.at/verlagsprogramm/einzelansicht/products/das-aerztliche-gutachten/backPID/medizin-recht-organisation.html

Reinhard Haller
Das psychiatrische Gutachten
Grundriss der Psychiatrie für Juristen, Sozialarbeiter, Soziologen, Justizbeamte, Psychotherapeuten, gutachterlich tätige Ärzte und Psychologen.
(2.Auflage 2008) ISBN: 978-3-214-06930-8
https://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-06930-8 

Siehe des Weiteren: http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/blog-page_10.html#Jur_Grundlagenwissen

Klartexte mit Literaturliste (sic!!!) der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN):

Generelle Richtlinien aus Deutschland:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) 2008
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/anhaltspunkte-gutachter.pdf?__blob=publicationFile
Zitat (Kausalitätsbeurteilung, Seite 204-205) - Anfang -
70 Neurosen
Neurosen als Ergebnis einer bis in die Kindheit zurückgehenden seelischen Fehlentwicklung, wobei der pathogenetische Schwerpunkt auf der Entstehung der prämorbiden neurotischen Struktur liegt, können nur dann in einem ursächlichen Zusammenhang mit schädigenden Einflüssen stehen, wenn diese in früher Kindheit über längere Zeit und in erheblichem Umfang
wirksam waren.
71 Folgen psychischer Traumen
(1) Durch psychische Traumen bedingte Störungen kommen sowohl nach langdauernden psychischen Belastungen (z.B. in Kriegsgefangenschaft, in rechtsstaatswidriger Haft in der DDR) als auch nach relativ kurzdauernden Belastungen (z.B. bei Geiselnahme, Vergewaltigung) in Betracht, sofern die Belastungen ausgeprägt und mit dem Erleben von Angst und Ausgeliefertsein verbunden waren. Bei der Würdigung der Art und des Umfangs der Belastungen ist also nicht nur zu beachten, was der Betroffene erlebt hat, sondern auch, wie sich die Belastungen bei ihm nach seiner individuellen Belastbarkeit und Kompensationsfähigkeit ausgewirkt haben.
Die Störungen sind nach ihrer Art, Ausprägung, Auswirkung und Dauer verschieden: Sie können kurzfristigen reaktiven Störungen mit krankheitswertigen (häufig depressiven) Beschwerden entsprechen; bei einer Dauer von mehreren Monaten bis zu ein bis zwei Jahren sind sie in der Regel durch typische Symptome der posttraumatischen Belastungsstörung charakterisiert, ohne diagnostisch auf diese begrenzt zu sein; sie treten gelegentlich auch nach einer Latenzzeit auf. Anhaltend kann sich eine Chronifizierung der vorgenannten Störungen oder eine Persönlichkeitsänderung (früher: erlebnisbedingter Persönlichkeitswandel) mit Misstrauen, Rückzug, Motivationsverlust, Gefühl der Leere und Entfremdung ergeben. Anhaltende Störungen setzen tief in das Persönlichkeitsgefüge eingreifende und in der Regel langdauernde Belastungen voraus.
(2) Bei länger anhaltenden Störungen und chronisch verlaufenden (auch „neurotisch“ genannten) Entwicklungen ist zu prüfen, ob die Schädigungsfaktoren fortwirken oder schädigungsunabhängige Faktoren für die Chronifizierung verantwortlich sind („Verschiebung der Wesensgrundlage“ s. Nummer 24). Gleiches gilt für psychogene Symptomverstärkungen oder Symptomfixierungen, die im Gefolge schädigungsbedingter organischer Gesundheitsstörungen auftreten.
(3) Auch die Auswirkungen psychischer Traumen im Kindesalter (z.B. sexueller Missbrauch, häufige Misshandlungen) sind nach Art und Intensität sehr unterschiedlich. Sie können ebenso zu Neurosen (siehe Nummer 70) wie zu vorübergehenden oder chronifizierten Reaktionen (siehe Absatz 1) führen.
(4) Wunsch- und Zweckreaktionen als selbständige, auf der Persönlichkeit beruhende, tendenziöse seelische Äußerungen sind nicht Schädigungsfolge.

Zitat (Kausalitätsbeurteilung, Seite 204-205)- Ende -

Zitat (Kausalitätsbeurteilung, Seite 251-253) - Anfang -
139 Gefangenschafts-, Internierungs- und Haftschäden
(1) Kriegsgefangenschaft, Internierung oder rechtsstaatswidrige Haft in der DDR waren oftmals – vor allem in den ersten Jahren nach dem letzten Krieg und zum Teil viele Jahre lang – durch extreme Lebensverhältnisse geprägt, zu denen ebenso Unter- und Fehlernährung und Infektionskrankheiten (vor allem Darminfekte) wie schwere körperliche und psychische Belastungen bei mangelnder Erholungsmöglichkeit und ungünstige hygienische und klimatische Verhältnisse und auch Misshandlungen gehörten.
(2) Bei Untersuchungen von Heimkehrern aus der Gefangenschaft, Internierung oder Haft ist der Erhebung einer ausführlichen Anamnese, die vor allem die speziellen Lebensverhältnisse in ihren Einzelheiten erfasst, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Aus der Anamnese ergeben sich wesentliche Hinweise für mögliche Spätschäden.
(3) Die Unter- und Fehlernährung führte zu verschiedenen Formen der alimentären Dystrophie (anfangs auch Eiweißmangelschaden, Mangelkrankheit, Ödemkrankheit genannt), die klinisch als ödematöse und trockene – in der „Auffütterungsphase“ auch als lipophile – Dystrophie in Erscheinung trat. Ihr Auftreten und ihr Verlauf wurden begünstigt und beeinflusst durch Infektionskrankheiten sowie durch körperliche und psychische Belastungen. Daneben führte die Dystrophie zu einer Schwächung des Immunsystems und damit zu einer verminderten Widerstandskraft gegen Infektionen und andere Erkrankungen. Die während der Dystrophieperiode ablaufenden Erkrankungen zeigten infolge der veränderten Reaktionsfähigkeit des Organismus oft eine atypische Symptomatik. Lipophile Dystrophien, die vor allem nach schneller „Auffütterung“ auftraten, gingen oft mit einer dilatativen Kardiomyopathie einher.
(4) Die unkomplizierte Fehl- oder Unterernährung mit oder ohne Ödeme hinterließ bei der großen Regenerationsfähigkeit der meisten Gewebe in der Regel keine bleibenden Folgen; die Schwächung des Immunsystems bildete sich in der Regel innerhalb von zwei Jahren (Reparationsphase) zurück. Mehrphasige oder besonders langdauernde alimentäre Dystrophien oder die Summation von Dystrophie mit infektiösen oder toxischen Schädigungen konnte zu länger anhaltenden, dauernden oder erst spät in Erscheinung tretenden Folgen führen, besonders bei Betroffenen im jüngeren und höheren Lebensalter.
Nicht selten ist es als Summationsschaden nach extremen Lebensverhältnissen zu Leberschäden gekommen, zu denen auf die Nummer 108 verwiesen wird.
Unter dem Einfluss von extremen Lebensverhältnissen mit Dystrophie, ggf. mit Anämie oder Blutdruckänderung, konnte es zu Störungen der Herzfunktion (Herzrhythmusstörungen und Störungen der Erregungsrückbildung) kommen, die in der Regel vorübergehend waren. Über die Koronarsklerose und den Herzinfarkt siehe Nummern 92 und 101.
Schädigungen des Gehirns im Sinne einer dystrophisch bedingten Hirnatrophie (vor allem im Hirnstammbereich) sind insbesondere nach langdauernder schwerer Dystrophie bekannt geworden; auch Hirntraumen im Stadium der Dystrophie konnten einen dystrophischen Hirnschaden begünstigen. Eine solche Hirnatrophie ist allein aufgrund einer organischpsychischen Veränderung schwierig zu erkennen; die Diagnose ist erst durch ergänzende Untersuchungen (z.B. Computertomographie, Kernspintomographie) möglich.
(5) Als Folge des Summationstraumas – vor allem der psychischen Belastungen – können sich auch chronifizierte Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen bzw. andauernde Persönlichkeitsveränderungen (früher erlebnisbedingter Persönlichkeitswandel) – nach extremen Lebensverhältnissen in früher Kindheit auch Neurosen – entwickeln. Hierzu wird auf die Nummern 70 und 71, verwiesen.

Zitat (Kausalitätsbeurteilung, Seite 251-253)- Ende -

Siehe auch div. Infos im Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs: http://www.gerichts-sv.at/
bzw.: http://www.gerichts-sv.at/aktuelles.html

Siehe auch die österreichische Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste: http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/suche!OpenForm&subf=leer

Gutachterrichtlinien___für Psychiater___
A. Stevens, M. Fabra, Th. Merten
Anleitung für die Erstellung psychiatrischer Gutachten

MED SACH 105 3/2009 ORIGINALBEITRÄGE
Anschrift  für  die Verfasser: Prof. Dr. med. Andreas Stevens, Medizinisches Gutachteninstitut Tübingen, Uhlandstr. 13, 72072 Tübingen

http://ruzsicska.lima-city.de/Trauma/Anleitung-Gutachten.pdf
Qualitätsleitlinien für psychiatrische Gutachten in der Eidgenössischen Invalidenversicherung Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP, Bern, Februar 2012 http://www.ivsk.ch/mm/Qualitaetsleitlinien-fuer-psychiatrische-Gutachten.pdf
Kleiner Ausbildungsüberblick von der Akademie der österreichische Ärztekammer:
http://www.arztakademie.at/fileadmin/template/main/OeAeKDiplomePDFs/Diplom-Richtlinien/RL13_Forensisch_psychiatrische_Gutachten.pdf

bzw.: http://www.arztakademie.at/downloads/
 
Gutachterrichtlinien___für Psychologen___
Richtlinie für die Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit auf Grundlage eines Gutachtens des Psychologenbeirates vom 23.02.2012
http://www.aap.co.at/akademie/Gutachterrichtlinie.pdf

http://www.aap.co.at/akademie/
http://www.bmg.gv.at/

___Einige Beispiele von Standardliteratur (Update: 20.02.2016 - 28.02.2016):

___Standardliteratur___Psychiatrie___
Theo R. Payk, Martin Brüne
Checkliste Psychiatrie und Psychotherapie
6. Auflage 2013
ISBN: 9783137102069
Verlag: Thieme
https://www.thieme.de/shop/Psychiatrie-allgemein/Payk-Bruene-Checkliste-Psychiatrie-und-Psychotherapie-9783137102069/p/000000000129430106


Gerhard Lenz, Bernd Küfferle
Klinische Psychiatrie
Grundlagen, Krankheitslehre und spezifische Therapiestrategien
Auflage: 3., überarb. Aufl. 2008
ISBN: 978-3-8252-2246-8
Verlag: Utb; Facultas
http://www.facultas.at/list/9783825222468


Hrsg: Hans-Jürgen Möller; Gerd Laux; Hans-Peter Kapfhammer
Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie
2 Bde 4.Auflage 2011
ISBN: 978-3-642-03636-1 (ebook ISBN:978-3-642-03637-8)
Verlag: Springer
http://www.springer.com/de/book/9783642036378
http://www.facultas.at/list/9783642036361


___Standardliteratur___Psychologie___
Richard J. Gerrig / Philip G. Zimbardo
Psychologie
20., aktualisierte Auflage
ISBN: 978-3-8632-6742-1
Verlag: Pearson
https://www.pearson-studium.de/psychologie_1.html


Comer, Ronald J./Sartory, Gudrun (Hrsg.)
Klinische Psychologie (2008)
ISBN: 978-3-8274-1905-7
Verlag: Springer
http://www.springer.com/de/book/9783827419057


Posttraumatische Belastungsstörungen
Herausgeber: Maercker, Andreas (Hrsg.)
4. Auflage, 2013
Verlag: Springer
http://www.springer.com/de/book/9783642350672?wt_mc=GoogleBooks.GoogleBooks.3.DE&token=gbgen#

Gewalterfahrungen, Unfälle, Katastrophen oder Todesfälle im nahen Umfeld, extreme Situationen können zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führen. Darunter werden unterschiedliche psychische und psychosomatische Symptome zusammengefasst, die als Langzeitfolgen auch noch Jahre nach dem belastenden Erlebnis auftauchen können. Heute gibt es eine Vielzahl von Interventionen, eine PTSD wirksam zu behandeln oder ihr durch frühzeitige Therapie entgegen zu wirken.

Die Neuauflage des 1997 in erster Auflage erschienen Werks wurde umfassend überarbeitet und erweitert:
Neu konzipiert oder wesentlich revidiert in der 4. Auflage sind unter anderem Kapitel zu:
 - Systematik, Klassifikation und Epidemiologie
- Neurobiologie
- Begutachtung
- Notfallpsychologie
- Kognitive Verarbeitungstherapie
- Therapie erwachsener Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs
 DAS Handbuch zu posttraumatischen Belastungsstörungen



_________________________________________________________
Gesundheitsberichterstattung des Bundes (Deutschland)
Robert Koch-Institut in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt
Heft 21, Mai 2004
Angststörungen
Berlin: Robert Koch-Institut
ISBN 3-89606-152-6
ISSN 1437-5478
http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/reUzuR53Jx9JI/PDF/25uDLpnVUj7Y_51.pdf


Angst und Depression
Kognitive Verhaltenstherapie bei Angststörungen und unipolarer Depression
von S. Schmidt-Traub, T.-P. Lex
ISBN: 978-3-8017-1906-7
1. Auflage 2005, 344 S.

http://www.hogrefe.de/programm/angst-und-depression.html
http://elibrary.hogrefe.de/content/leseprobe/pdf/9783840919060/9783840919060.pdf
http://www.hogrefe.de/programm/media/catalog/Book/978-3-8017-1906-7_lese.pdf
"Zahlreiche Patienten leiden gleichzeitig unter Angststörungen und Depressionen. Häufig wird dann auf vage, undifferenzierte Diagnosen wie «Angst und Depression, gemischt» oder «Anpassungsstörung» zurückgegriffen. Entsprechend wenig differenziert ist meist auch das therapeutische Vorgehen. Ziel des Buches ist es, die präzise diagnostische Einschätzung und gezielte Behandlung von Angststörungen und Depressionen zu erleichtern. Zu diesem Zweck werden die Erscheinungsform, die Differenzialdiagnostik und die kognitiv-verhaltenstherapeutische Behandlung von allen sieben Angststörungen einschließlich der unipolaren Depressionen dargestellt. Die Verwobenheit von Angst und Depression in ihren jeweiligen Nuancen und Interaktionen kann so diagnostisch präziser gefasst werden. Störungsübergreifende therapeutische Bausteine wie Konfrontation, kognitive Therapie und Gesundheitsverhalten, die bei fast allen Störungen zu Therapieerfolgen führen, werden ausführlich erläutert und durch störungsspezifische Vorgehensweisen ergänzt. Da sich die Therapeut-Patient-Beziehung mittlerweile in vielen Studien als eine besonders wichtige, wenn nicht sogar als bedeutendste therapeutische Wirkvariable herauskristallisiert, werden auch hierzu aktuelle Erkenntnisse referiert. Das Buch füllt somit eine Lücke in der klinischen Literatur zur Angst- und Depressionsbehandlung."

_________________________________________________________
Dissoziative Störungen und Borderline-Störungen:
Prof. Dr. med. Joachim Bauer (Neurobiologe, Arzt und Psychotherapeut)
http://www.psychotherapie-prof-bauer.de/
http://www.psychotherapie-prof-bauer.de/gewaltundtrauma.html
http://ruzsicska.lima-city.de/Trauma/Gewalt_und_Trauma_J_Bauer.pdf
bzw:
http://www.wir-heimkinder.at/index.php?page=Thread&threadID=7243
bzw:
http://ruzsicska.lima-city.de/Trauma/Dissoziative_Borderline-News-Wir_Heimkinder.at_02.12.2015.pdf
Interview mit Joachim Bauer (Interviewer - Eva Pfisterer):
Wo geht’s hier zur dunklen Seite? Wiener Zeitung Online (05.09.2011)
http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wissen/mensch/394419_Wo-gehts-hier-zur-dunklen-Seite.html?&em_redirect_url=%2Fthemen_channel%2Fwzwissen%2Fmensch%2F

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Erklärung der Rechte des Kindes vom 20. November 1959 - Kinderrechtskonvention
http://www.kinderrechtskonvention.info/erklaerung-der-rechte-des-kindes-vom-20-november-1959-3347/
Staatliche Obhut: http://www.kinderrechtskonvention.info/staatliche-obhut-3574/

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Div. Informationen über den gesetzlichen Jugendschutz seit ca. 1960:

Erläuterung der gesetzlichen Lage im Laufe der Jahre 1974 bis 2009:
Vom "Züchtigungsrecht" zum "Gewaltverbot" in der Erziehung
Dr. Ewald Filler, Kinder- und Jugendanwalt des Bundes, BMWFJ
http://www.kinderrechte.gv.at/home/im-fokus/kr-auf-schutz/gewalt-in-der-erziehung/mehr-dazu/content.html - Link nicht mehr abrufbar
Siehe Übersicht: http://www.kinderrechte.gv.at/kinder-und-jugendanwaltschaft/kinder-rechte-spot/
bzw:
http://ruzsicska.lima-city.de/www.kinderrechte.gv.at_Im Fokus_KR auf_Schutz_Gewalt_in_der_Erziehung.pdf
bzw:
http://www.gewaltinfo.at/betroffene/kinder/gesetzliches_gewaltverbot.php
http://www.gewaltinfo.at/uploads/pdf/bmwfj_gewaltbericht_2009_keinplatzfuergewalt.pdf

Auszug:
...So wurde mit der Neuordnung des Kindschaftsrechts im Jahr 1977 das vormalige Züchtigungsrecht der Eltern (§ 145 ABGB aF) beseitigt, wonach diese noch befugt waren, " … unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen.” beseitigt. Zuvor schon war, nämlich im Jahr 1975, der § 413 StG (Strafgesetz 1945), welcher das elterliche Züchtigungsrecht legitimiert hatte und lediglich in der Weise einschränkte, dass das „Recht der häuslichen Zucht in keinem Fall bis zu Misshandlungen ausgedehnt werden kann, wodurch der Gezüchtigte am Körper Schaden nimmt“, abgeschafft worden.
"Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten." stellte der § 47 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes 1974 klar. Körperliche Züchtigung oder erhebliche wörtliche Beleidigung sind auch seit dem Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (1982) im Bereich des Arbeitslebens junger Menschen verboten (§ 22 Abs 1 KJBG - Maßregelungsverbot).
Nachdem der "alte" § 146a ABGB im Abschnitt "Von den Rechten zwischen Eltern und Kindern" lediglich festgelegt hatte, dass das "minderjährige Kind die Anordnungen der Eltern zu befolgen hat" und "die Eltern bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen" haben, damals jedoch davon abgesehen worden war, "festzulegen, in welcher Weise die Eltern ihre Anordnungen durchsetzen dürfen" (JAB 587 BlgNR 14. GP), blieb für die Kritiker der Idee der gewaltfreien Erziehung von Kindern die Frage offen, ob nicht auch weiterhin körperliche oder psychische Züchtigung in „wohl verstandender Erziehungsabsicht“ gerechtfertigt sein könnte.
Diese Unklarheit zur Interpretation des Willens des Gesetzgebers wurde schließlich mit der Kindschaftsrechts-Reform 1989 beseitigt, indem im angefügten letzten Satz des § 146a ABGB - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, die bereits zuvor Gewalttaten als Erziehungsmittel für minderjährige Kinder ablehnte - ein absolutes Gewaltverbot in der Kindererziehung verankert wurde:
"Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig."
Mit der Anfügung dieses Passus im § 146a im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch wurde somit ausdrücklich klargestellt, dass es den Eltern untersagt ist, Gewalt als Erziehungsmittel anzuwenden oder dem Kind körperliche oder seelische Leiden zuzufügen. In dieser Gesetzesbestimmung wurde zwar weder der Begriff "Gewalt" noch das "körperliche oder seelische Leid" gesetzlich definiert, allerdings sollte nach den Gesetzeserläuterungen das "Gewaltverbot" des § 146a ABGB nicht so weitgehend verstanden wissen, dass damit jede dem Willen des Kindes zuwiderlaufende Erziehungsmaßnahme in Frage gestellt sein würde: "Die Zufügung von Leid mehr ist als die Erzeugung bloßen Unbehagens." Dies wird " … besonders bei der Beurteilung des "seelischen Leides" eine Rolle spielen, worunter gewiss nicht jedes Unmutsgefühl auf eine erzieherische Maßnahme (etwa Weigerung der Eltern, dem Kind alles zu kaufen, was es möchte, oder das für eine bestimmte Zeit ausgesprochene Verbot, nicht pädagogisch erforderliche Fernsehsendungen zu sehen) fallen wird. "Leid" im Sinne des § 146a ABGB muss aber nicht so schwerwiegend sein wie die schon durch das Strafrecht verpönte Qual."
Durch die allgemein verankerte Pflicht der Eltern, das Wohl des Kindes zu fördern, war schließlich klargestellt, dass allgemeine Schranke des Verhaltens der Eltern nicht nur das Strafrecht ist, sondern das "Kindeswohl" als Maßstab der Verantwortung der Eltern darstellt.
Mit der gesetzlichen Verankerung des Gewaltverbots in der Erziehung durch den § 146a ABGB erfüllt Österreich seine mit der Ratifikation des Übereinkommens über die Rechte des Kindes übernommene Verpflichtung:
Art. 19 (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut. ...


Siehe auch zur Geschichte der Kindererziehung:
http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/ERZIEHUNG/Geschichte-Erziehung.shtml


Gewalt an Kindern
(07. und 08. Dezember 2012)
Verspätete Modernisierung:
Zur Fürsorge- und Heimerziehung nach 1945
Erziehungswissenschaftliche, sozial- und zeitgeschichtliche Beiträge zum
strategischen Zusammenwirken von Pädagogik, Medizin, Psychiatrie, Politik
und Justiz in den Fürsorgeerziehungsregimen des 20. Jahrhunderts
http://www.uibk.ac.at/iezw/einmischungen/tagung_gewalt_an_kindern/gewalt-an-kindern.html
Apl.Prof. Dr. Anna Bergmann:
Perspektivierungen I [Medikalisierte Kindheiten]
http://streaming.uibk.ac.at/medien/c102/c1021081/gewalt_an_kindern/2_gewalt_an_kindern_anna_bergmann.mp3
A.Univ.Prof. Dr. Reinhard Sieder und Mag. Andrea Smioski:
Österreichische Heimkindheiten – Wien
http://streaming.uibk.ac.at/medien/c102/c1021081/gewalt_an_kindern/8_gewalt_an_kindern_sieder_smioski.mp3
Siehe auch: http://www.uibk.ac.at/iezw/einmischungen/
http://www.uibk.ac.at/iezw/mitarbeiterinnen/senior-lecturer/anna_bergmann/publikationen.html

zum Wiener Jugendschutzgesetz 1971

Auszüge aus den Wiener Landesgesetzblättern siehe:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/

...aus dem Film von Robert Melzer ab Minute 34:00
Volkskundemuseum -Gertrude Czipke- 06.12.2013
Widerlegung der Ausführungen von Helge Schmucker (Wiener Wilheminenberg.Kommission http://www.kommission-wilhelminenberg.at/MitgliederKommission.pdf ) durch Melzer´s Recherche - Herzlichen Dank an Robert Melzer!!!!! 
- Transkript, Peter Ruzsicska, den 30.08.2014 - Anfang - (O-Ton von Helge Schmucker, am 06.12.2013) -
Ich war für den juridischen Teil in der Wilheminenberg-Kommission verantwortlich und möchte nur ein paar Bemerkungen zum, wie gesagt, juridischen Teil machen, der im Vortrag der Frau Dr. Czipke herausgekommen ist. Das hat jetzt nichts mit Wertungen zu tun. Das Züchtigungsrecht, daß den Erziehern zugestanden ist, war keine kühne Ableitung aus dem Gesetz, sondern das Strafgesetzbuch, daß bis 1975 gegolten hat, hat ein Züchtigungsrecht bei Erziehern gesetzlich vorgesehen. [Anmerkung: Stimmt nicht!!! Siehe Zusätzliche Anmerkung vom 10.08.2015 weiter unten] Der oberste Gerichtshof ...[akustisch nicht verständlich]...[Im Hintergrund sagt jemand deutlich Nein - Frau Irmtraut Karlsson macht dazu eine verneinende Handbewegung] , also ah, ob man das jetzt für gut findet oder nicht, ist eine Wertungsfrage, die damit nicht angesprochen ist, aber das Gesetz war ein geltendes. Das Zweite: Die sexuelle Integrität (ah) Jugendlicher galt nicht als eigener Wert - stimmt in der juridischen Welt auch nicht, sonst hätte es nicht soviele Bestimmungen gegeben, die (ah) den sexuellen Missbrauch (ah) Unmündiger und Minderjähriger unter allerstrengste Strafen, auch damals schon, gestellt hatte. Und (ah) was den Jugendgerichtshof anlangt kann ich nur zum strafrechtlichen Bereich was sagen. Im Zivilrecht war ich nie bei Gericht. Also, daß die Dinge dort, die (ah) Beurteilungen ohne jegliche Verzögerung von Gutachten abgeschrieben und durchgewinkt worden sind, hat in einer Strafverhandlung keinen Platz gehabt, weil der Richter immer eine Beweiswürdigung vorgenommen hat und das waren hier auch keine Texte aus Strafentscheidungen. Danke vielmals.
- Transkript, Peter Ruzsicska, den 30.08.2014 - Ende - (O-Ton von Helge Schmucker, am 06.12.2013) -
[Anmerkung. Siehe Zitat aus (Dr. Ewald Filler, Vom "Züchtigungsrecht" zum "Gewaltverbot" in der Erziehung):
§ 413 StG (Strafgesetz 1945), welcher das elterliche Züchtigungsrecht legitimiert hatte und lediglich in der Weise einschränkte, dass das „Recht der häuslichen Zucht in keinem Fall bis zu Misshandlungen ausgedehnt werden kann, wodurch der Gezüchtigte am Körper Schaden nimmt“ 
Zusätzliche Anmerkung: Müsste auch im Bereich staatlicher Institutionen gelten und ist zwar sehr weitläufig interpretierbar, jedoch in Anbetracht des Gewaltregimes der Kinderheime eigentlich eine Farce. Der Gesetzestext ist aber selbst vom damaligen gesunden Menschenempfinden so zu interpretieren, daß die Grenzen von Züchtigungstechniken eigentlich klar ersichtlich sind. Das zeigt sich, wie weiter unten und oben im Video ausführlich dargestellt besonders in Konjunktion des
Landesgesetzblatt für Wien, Jahrgang 1956
Ausgegeben am 18. Oktober 1956
27. Verordnung: Richtlinien für den Betrieb von Heimen. 
...
§ 16 (3) Es ist untersagt, die Pflegekinder zu be-
schimpfen, zu schlagen oder auf demütigende
Art, etwa durch Entziehung von Mahlzeiten
oder Knieenlassen, zu bestrafen.
...
Zussätzliche Anmerkung: Der Hinweis auf obig thematisierte Verordnung des Landesgesetzblattes für Wien, Jahrgang 1956 befindet sich eindeutig im Rechtsteil des Endberichtes der Wilheminenbergkommission, für selbigwelchem Frau Helge Schmucker, wie sie selbst im obigen Transkript ausführte, verantwortlich war!!!
Siehe diesbezüglich auch im Rechtsteil des Endberichtes der Wilheminenberg-Kommission http://www.kommission-wilhelminenberg.at/ , Kapitel 7 - Bewertung der Missstände, Seite 193ff, Seite 198 nimmt Bezug auf obige gesetzliche Verordnung): http://www.kommission-wilhelminenberg.at/presse/jun2013/Bericht-Wilhelminenberg-web_code.pdf 
Zusätzliche Anmerkung: (10.-21.08.2015) - Herzlichen Dank für den Hinweis an Frau Gertrude Czipke
 ( http://othes.univie.ac.at/25917/ - "Die SchreibmaschinentäterInnen"(2013), siehe Seite 115ff und Anhang V ):
Das österreichische Strafgesetz (Österreichisches Strafgesetz 1945) Foregger – Serini, Gesetzestext Stand 1960 (nach dem Stande der Gesetzgebung vom 13. März 1938 am 3. November 1945 wieder verlautbart)
Siehe Auszug davon: http://ruzsicska.lima-city.de/Gesetze/Foregger_Serini_Strafgesetz1945_§420_Auszuege.pdf
Zitat - Seite 222 - Anfang -
Der Lehrer oder Erzieher an ihren Zöglingen. Strafe.

§ 420. Erzieher oder Lehrer von beiderlei Geschlecht, die an ihren Zöglingen Mißhandlungen verüben, sind das erste Mal mit Arrest von drei Tagen bis zu einem Monate zu bestrafen; im wiederholten Falle aber nebst der erst bestimmten Strafe fernerhin zu dem Lehramte oder Erziehungsgeschäfte untauglich zu erklären.

Lehrer, Erzieher, Dienstgeber und Lehrherren haben kein Züchtigungsrecht mehr; das Züchtigungsrecht anderer Personen (z.B. der Eltern) kann als persönliches Recht auf sie nicht übertragen werden (KH. 3690), daher können die gleich den §§ 413 bis 418 auf die Überschreitung eines Züchtigungsrechtes beruhenden §§ 420, 421 heute nicht mehr zur Anwendung kommen.(siehe auch SSt. XI/75; Malaniuk II/1, S. 43, Nowakowski, S. 140).

Zitat - Seite 222 - Ende -
(Anm: Das bis 1975 geltende Strafrecht hieß „Strafgesetz“, erst ab 1975 heißt es Strafgesetzbuch)

]

Hier noch einige ergänzende Auszüge aus div. Gesetzestexten:
Landesgesetzblatt für Wien, Jahrgang 1972
Ausgegeben am 21. April 1972
Gesetz vom 28. Jänner 1972. zum Schutz der Jugend
(Wiener Jugendschutzgesetz 1971):

§1. (1) Aufgabe dieses Gesetzes ist der Schutz
der Jugend vor Gefahren, die geeignet sind, die
körperliche, geistige, seelische oder sittliche Ent-
wicklung von Kindern und Jugendlichen zu be-
einträchtigen.

(2) Jedermann ist es verboten, Handlungen
oder Unterlassungen zu begehen, von denen er
schon nach ihren natürlichen, für jedermann
leicht erkennbaren Folgen einzusehen vermag,
daß sie geeignet sind, die Gefahr einer Verwahr-
losung oder sonstigen Entwicklungsschädigung
von Kindern oder Jugendlichen herbeizuführen.
...

Siehe auch:
(Herzlichen Dank für diese aussagekräftige Recherche an Helmut Nigg!!!!!)
Landesgesetzblatt für Wien, Jahrgang 1956
Ausgegeben am 18. Oktober 1956
27. Verordnung: Richtlinien für den Betrieb von Heimen.
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1956/pdf/lg1956015.pdf
...
§ 16 (3) Es ist untersagt, die Pflegekinder zu be-
schimpfen, zu schlagen oder auf demütigende
Art, etwa durch Entziehung von Mahlzeiten
oder Knieenlassen, zu bestrafen.
...
(6) Bei Pflegekindern über sechs Jahre ist
außerdem dafür Sorge zu tragen, daß ihnen eine
ungelenkte Freizeit von wenigstens einer Stunde
täglich ermöglicht wird.
...
[28-30.08.2014, Anmerkung: Siehe diesbezüglich auch im Rechtsteil des Endberichtes der Wilheminenberg-Kommission http://www.kommission-wilhelminenberg.at/ , Kapitel 7 - Bewertung der Missstände, Seite 193ff, Seite 198 nimmt Bezug auf obige gesetzliche Verordnung): http://www.kommission-wilhelminenberg.at/presse/jun2013/Bericht-Wilhelminenberg-web_code.pdf ]


Siehe auch:
(Herzlichen Dank für diese aussagekräftige Recherche an Michael Köck!!!!!)
Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich
Jahrgang 1960 Ausgegeben am 25. April 1960
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgn&datum=1960&page=71&size=45
65. Verordnug der nö. Landesregierung
vom 6. April 1960, mit welcher Richtlinien für die
Errichtung und den Betrieb von Pflegekinder- und
Fürsorgeerziehungsheimen erlassen werden.
...
§ 17 (3) Körperliche Züchtigung oder entehrende Strafen
sind verboten.
...

Siehe dazu:
Nö. Landesjugendwohlfahrtsgesetz (Nö. JWG.) LGBl. Nr. 121/1956
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgn&datum=1956&page=161&size=45